[10.6.2016] Eine Evaluierung der kommunalen Doppik hat das Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Im Ergebnis wurden einige Regelungen überarbeitet, um den Aufwand vor allem für kleinere Gemeinden zu reduzieren.
Seit nunmehr vier Jahren führen alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Wie das Ministerium für Inneres und Sport des Landes berichtet, hat sich das doppische Gemeindehaushaltsrecht grundsätzlich bewährt. Die Praxis habe aber gezeigt, dass an einigen Stellen im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren. Unter Federführung des Innenministeriums hatte sich daher eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller kommunalen Ebenen mit zweckmäßigen Rechtsanpassungen und möglichen Deregulierungen befasst. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zum Gemeindehaushalts- und zum Gemeindekassenrecht sowie einer neuen Verwaltungsvorschrift wurde diese Evaluierung zur kommunalen Doppik in Mecklenburg-Vorpommern jetzt abgeschlossen. Innenminister Lorenz Caffier erklärt: „Im Ergebnis konnten etwa Vorgaben für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem vertretbaren Maß reduziert werden, für die Gemeinden gibt es nunmehr ein verbindliches Verfahren für die Darstellung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit (RUBIKON) in den Haushaltsunterlagen.“ Um zu vermeiden, dass es im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 zu Problemen aufgrund technischer Umstellungen kommt, ist den Kommunen nach Angaben des mecklenburg-vorpommerischen Innenministeriums freigestellt, übergangsweise noch nach dem bisherigen Gemeindehaushaltsrecht zu verfahren.
(bs)
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