[14.6.2016] Städte und Gemeinden sollten den Aufbau offener WLAN-Netze unterstützen. Das empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit Blick auf die Aufhebung der Störerhaftung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) empfiehlt Städten und Gemeinden den Aufbau offener WLAN-Netze zu unterstützen und diese auch selbst – zum Beispiel durch Stadtwerke – zu betreiben. Laut DStGB hat der Deutsche Bundestag Anfang 2016 eine wichtige Entscheidung für die Digitalisierung in Deutschland getroffen: Durch die Änderung des Telemediengesetzes wurde die Störerhaftung beim Betrieb offener WLAN-Netze aufgehoben. Bislang konnten Anbieter freier WLAN-Hotspots dafür haftbar gemacht werden, wenn Dritte ihr Netz für illegale Zwecke missbrauchen. Das nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass auch Privatpersonen, die ihr WLAN für andere öffnen, nicht für deren Verhalten haften. Damit sei der Weg frei für die Bereitstellung offener WLAN-Zugänge, auch für Städte und Gemeinden – insbesondere in Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Rathäusern und auf öffentlichen Plätzen. Die Kritik, dass die neuen Regelungen nicht ausreichend seien, da die eigentliche Abschaffung der Störerhaftung nicht explizit im Gesetz stehe, teilt der Deutsche Städte- und Gemeindebund laut eigenen Angaben nicht. Zwar sei eine mögliche Unterlassungserklärung nicht gänzlich ausgeschlossen, ein generelles Haftungsrisiko sieht der kommunale Spitzenverband aber nicht mehr. Offenes WLAN in einer Kommune steigere aber beispielsweise die Attraktivität des ÖPNV. Stadt-Apps bekommen für Bürger und Touristen eine zusätzliche Bedeutung. Zudem könne öffentliches WLAN die Identifikation von Bürgern mit der Stadt fördern. Mit von der öffentlichen Hand bereitgestelltem, freiem WLAN öffne sich ein neuer und direkter Kommunikationskanal, über den beispielsweise Aktionen und Events beworben werden können. Nicht zuletzt könnten außerdem neue Lernorte in der Kommune erschlossen werden.
(ve)
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