[15.7.2016] Das vom Bundeskabinett verabschiedete E-Rechnungs-Gesetz verpflichtet Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung dazu, die elektronische Rechnungsstellung durch private Unternehmen zu ermöglichen.
Die Rechnungsstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor. Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) meldet, können damit die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu elf Millionen Euro jährlich entlastet werden. „Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E- Government-Strategie der Bundesregierung“, sagt Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im BMI. Die Vorschriften zur elektronischen Rechnung finden sich im E-Government-Gesetz des Bundes wieder. Sie treten ab dem 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung ab dem 27. November 2019. Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, künftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form anzuzeigen, wenn der Rechnungsstellung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist.
(ve)
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