[18.8.2016] Den Gesetzentwurf zum Abbau von Schriftformerfordernissen hat die Bundesregierung beschlossen. Damit wird die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren.
Die Bundesregierung hat gestern (17. August 2016) den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem über 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden. Laut dem Bundesministerium des Innern (BMI) sollen künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. Auch innerhalb der Verwaltung werden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut, so das BMI. Das Ziel, verwaltungsrechtliche Schriftformerfordernisse zu überprüfen und abzubauen, hat sich die Bundesregierung bereits in der Digitalen Agenda 2014-2017 (
wir berichteten) und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 gesetzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setze nun die ersten Ergebnisse aus dem Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes vom 6. Juli 2016 (
wir berichteten) um. Vermeidbare Formerfordernisse sollen zudem künftig gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden. Stattdessen sollen sie im Vorfeld in einem abgestimmten Verfahren auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.
(ve)
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