Schleswig-Holstein:
Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung


[21.9.2016] Den Gesetzentwurf zur Modernisierung der elektronischen Verwaltung hat das Kabinett in Schleswig-Holstein jetzt verabschiedet. Damit können Verwaltungen künftig mehr Services online anbieten.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat die Weichen für die digitale Zukunft gestellt: Das Kabinett verabschiedete gestern (20. September) in Kiel den Gesetzentwurf zur Modernisierung der elektronischen Verwaltung. Er wird jetzt in den Landtag eingebracht. Wie die Staatskanzlei berichtet, wird damit das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ des Bundes aus dem Jahr 2013 umgesetzt. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung. Wir erleichtern und erweitern die Möglichkeiten für die elektronische Kommunikation der Bürger und der Wirtschaft mit der Verwaltung“, erklärte Staatsekretär Thomas Losse-Müller. Im digitalen Zeitalter könnten somit viele Behördengänge künftig entfallen. Das Gesetz schafft nach Angaben der Staatskanzlei die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Verwaltungen künftig mehr Dienstleistungen im Internet anbieten können. Dazu gehören beispielsweise Geburtenanmeldungen, An- oder Abmeldungen in Schulen oder die Meldung über einen erfolgten Umzug. Voraussetzungen hierfür seien der elektronische Zugang zur Verwaltung, eine elektronische Aktenführung sowie die elektronische Bearbeitung von Vorgängen. „Jeder soll in Zukunft seine Verwaltungsangelegenheiten online erledigen können, unabhängig von Öffnungszeiten von Ämtern. Dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen in den Behörden des Landes“, sagte Losse-Müller. Dennoch sei es auch im digitalen Zeitalter weiterhin möglich, einen Brief an die Verwaltung zu schicken. „Durch die Digitalisierung darf niemand ausgeschlossen werden. Deshalb kann man dem Land natürlich weiterhin einen Brief schreiben oder die Behörden persönlich aufsuchen“, so der Staatssekretär abschließend. (bs)

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Stichwörter: Politik, Schleswig-Holstein, E-Government-Gesetz



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