[3.11.2016] Im Melderecht gelten seit dem 1. November einige neue Regeln, die auch Verbesserungen für die Bürger bringen sollen. So kann die Abmeldung bei einer Meldebehörde bei einem Wegzug ins Ausland künftig vollständig elektronisch erfolgen.
Zum 1. November ist das Erste Änderungsgesetz zum Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Neben eher technischen Änderungen ergeben sich hierdurch nach Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) auch einige Verbesserungen für die Bürger. So muss eine Wohnungsgeberbescheinigung künftig nur noch bei der Anmeldung bei einer Meldebehörde vorgelegt werden. Im Falle einer Abmeldung entfällt diese Pflicht. Zudem kann die Abmeldung nach einem Wegzug ins Ausland künftig vollständig elektronisch erfolgen. Darüber hinaus können die Bürger künftig weitgehend selbst bestimmen, welche ihrer Daten in eine Meldebescheinigung aufgenommen werden. Dies war bislang gesetzlich festgelegt. Ein bundesweit einheitliches Melderecht gilt in Deutschland seit dem 1. November 2015. Mit der Neuregelung wurde laut BMI die elektronische Verfügbarkeit der Melderegister erheblich verbessert. Gleichzeitig wurde der Datenschutz gestärkt. In Bund, Ländern und Kommunen wurden hierfür im Vorfeld umfangreiche rechtliche, technische und organisatorische Vorarbeiten geleistet.
(bs)
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