Mobile Identitäten:
Unterschrift per App


[23.11.2016] Mit der im Juli 2016 in Kraft getretenen eIDAS-Verordnung will die Europäische Union den Einsatz digitaler Unterschriften in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten weiter anschieben. Dafür sind zunehmend Lösungen für mobile Anwendungen gefragt.

Mit der Nexus App digitale Signaturen auch mobil nutzen. Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben findet immer mehr im virtuellen Raum statt. Auch der öffentliche Sektor steht vor der Herausforderung, Prozesse und Dienstleistungen entsprechend anzupassen. Die digitalen Technologien bieten dabei enormes Potenzial, um Verwaltungsvorgänge schlanker, effizienter und bürgernäher zu gestalten: Digitalisierte und papierfreie Prozesse reduzieren Kosten, verkürzen die Bearbeitungszeiten in Behörden und ermöglichen einen flexibleren Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Zudem: Wenn Bürger oder Unternehmen behördliche Vorgänge online selbst anstoßen und zum Abschluss bringen können, werden in den Ämtern Kapazitäten frei. Um das Potenzial der digitalen Transformation voll entfalten zu können, sind leistungsfähige und integrierte Technologien gefragt, die Vertrauen in digitale Prozesse schaffen und maximale Sicherheit mit hoher Nutzerfreundlichkeit verbinden.

Elektronische Dienstleistungen europaweit nutzen

Ein entscheidender Meilenstein für die europaweite Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist die am 1. Juli 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung (Electronic Identification and Signature) der Europäischen Union. Mit diesem Regelwerk für die elektronische Identifizierung sowie für elektronische Vertrauensdienste soll eine zentrale Grundlage für einen vertrauenswürdigen und sicheren digitalen Austausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden geschaffen werden. Elektronische Dienstleistungen sollen europaweit einfach genutzt und angeboten werden können – und sich positiv auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen auswirken. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und reichen von der elektronischen Steuererklärung über die Teilnahme an Ausschreibungen und die damit verbundene Übermittlung von Dokumenten bis hin zu Vertragsunterzeichnungen oder dem Online Banking.
Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass elektronische Identitäten (eIDs) und digitale Signaturen zu den Kernthemen der Verordnung gehören. Vertrauenswürdige eIDs sind die Grundlage für die sichere Digitalisierung behördlicher Prozesse, denn sie garantieren Eindeutigkeit in der Identifikation von Bürgern oder Organisationen. Außerdem haben eID-Ausweise den Vorteil, dass bislang manuelle und fehleranfällige Bearbeitungsprozesse verschlankt und automatisiert werden können.

Umstellung erfordert Investitionen

Eine besondere Rolle bei der Modernisierung von Verwaltungsprozessen kommt den digitalen Signaturen zu, ist doch die Unterschrift eine Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit so gut wie aller behördlichen Vorgänge. Aber nur, wenn digitale Unterschriften eindeutig zuordenbar sind, und zwar unabhängig von dem für das Signieren genutzten Endgerät, und Fälschungen ausgeschlossen werden können, lassen sich papierbasierte Vorgänge tatsächlich vollständig digitalisieren. Das potenzielle Einsatzfeld für die elektronische Unterschrift ist sowohl im behördlichen als auch im wirtschaftlichen Umfeld sehr breit: Für den digitalen Vertragsabschluss, die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung eines Kita-Platzes kann sie ebenso zur Anwendung kommen wie für die nachweisliche Annahme wichtiger Unterlagen oder um Dokumente mit einem Zeitstempel zu versehen.
Die Umstellung auf elektronische Identitäten erfordert Investitionen in entsprechende IT-Systeme, mit denen eIDs nicht nur sicher ausgestellt, sondern über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verwaltet werden können. Für den Einsatz von E-Services bedarf es außerdem einer Plattform, über die Bürger und Unternehmen ihre eID nutzen können, um sich zu identifizieren oder eine gültige digitale Unterschrift zu tätigen. Bei der Auswahl der entsprechenden Technologie sollten Entscheider auf einen Anbieter setzen, der eine komplette Lösung für eine eID-Infrastruktur – für die Verwaltung ebenso wie für die Nutzung von eIDs und von digitalen Signaturen – aus einer Hand bereitstellen kann. Darüber hinaus sollte eine Lösung bereits im Standard alle wichtigen Funktionen abdecken, gleichzeitig aber konfigurierbar sein, um mit den an sie gestellten Anforderungen wachsen zu können. Weitere wichtige Kriterien sind die Interoperabilität mit anderen Systemen, die nahtlose Integration in die bestehende IT-Landschaft sowie die einfache Skalierbarkeit auf hohe Nutzerzahlen. Von Anbieterseite muss gewährleistet sein, dass die eingesetzte Lösung mit den internationalen eID-Standards konform ist. Nicht zuletzt sollte auf Benutzerfreundlichkeit geachtet werden, um die Akzeptanz elektronischer Dienste zu gewährleisten.

Behördliche E-Services mobilfähig machen

Behörden, die in eine eID-Lösung investieren, sollten auch relevante technologische und gesellschaftliche Trends im Blick haben – und hier ist Mobilität sicher einer der wichtigsten. Ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit von eIDs und digitalen Signaturen wird deshalb sein, behördliche E-Services mobilfähig zu machen. Smartphones oder Tablets werden immer leistungsfähiger und stecken quasi in jeder Hosentasche. Es liegt also nahe, dass diese Geräte auch für die Erledigung von behördlichen Vorgängen genutzt werden können – um sich zu identifizieren oder um Dokumente zu unterschreiben. Vor diesem Hintergrund geht das Unternehmen Nexus in diesem Jahr mit seiner neuen App Personal Mobile auf den Markt: Die Anwendung ermöglicht es, mobile Endgeräte an die eigene oder eine fremde Public Key Infrastructure (PKI) anzubinden und so Sicherheitsfunktionen wie starke Authentifizierung, Verschlüsselung und digitale Signaturen auch mobil zu nutzen.
Fazit: Der digitale Wandel bietet dem öffentlichen Sektor die Chance, Prozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit machen zu müssen. Mit den richtigen Lösungen und einem erfahrenen Technologiepartner lässt sich der Schritt hin zum E-Government leicht und vor allem sicher meistern.

Michael Leuchtner ist Head of Product Management Solutions bei der Nexus Technology GmbH, Ettlingen.

http://www.nexusgroup.com/de/
Dieser Beitrag ist in der November-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Dokumenten-Management, E-Signatur, Nexus Technology GmbH

Bildquelle: Nexus Technology

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