[15.3.2017] Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen hat ein Berechtigungszertifikat des Bundesverwaltungsamts erhalten und darf nun Daten des elektronischen Personalausweises nutzen.
Das Bundesverwaltungsamt hat für das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) ein Zertifikat ausgestellt, das zur Nutzung von Daten des elektronischen Personalausweises berechtigt. Das teilte das Finanzministerium des Freistaats mit. „Thüringen hält mit dem Zertifikat eine wichtige Grundlage für künftige E-Government-Anwendungen in den Händen“, sagte Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert. „Das Zertifikat zeigt auch, dass E-Government kein Prozess schneller Lösungen ist. Verwaltungshandeln muss auch im virtuellen Raum nachvollziehbar bleiben. Die Sicherheit der Daten der Bürger spielt hierbei eine große Rolle.“ Das Berechtigungszertifikat öffnet den Weg zur Nutzung des elektronischen Personalausweises in Verwaltungsverfahren. Denn nur vom Bundesverwaltungsamt berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen Ausweisdaten abfragen, informierte das Ministerium.
Über das ThAVEL sollen die Bürger künftig mehr Leistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen können. Konkret sollen damit BAföG-Anträge online zu erledigen sein, auch das An- und Abmelden des Autos, i-KfZ, wird künftig von zu Hause aus möglich sein. Die Einführung des i-KfZ Verfahrens werde stufenweise erfolgen – zunächst soll die digitale Abmeldung umgesetzt werden. Das E-Government-Gesetz des Bundes verpflichtet alle öffentlichen Stellen, ab dem Jahr 2018 einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Mit einem Thüringer E-Government-Gesetz will Staatssekretär Schubert zudem eine medienbruchfreie Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgern und Unternehmen sowie die Bearbeitung ihrer Anliegen vorantreiben.
(sav)
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