[11.4.2017] Immer mehr Unternehmen stellen in Berlin ihre Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen online. Im Vergleich zum papierbasierten Verfahren sparen sie dabei Kosten.
In Berlin können Unternehmen, die zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren zur Anordnung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen berechtigt sind, verkehrsrechtliche Anordnungen auch online stellen. Für diesen seit dem Sommer 2013 angebotenen Service kommt das Software-Modul ERNA (Ereignisse im Nebennetz administrieren) zum Einsatz, ein assistentengestütztes Formular auf dem Formular-Management-System der Senatsverwaltung. Dieses basiert auf dem Produkt cit intelliForm (
wir berichteten). Wie das Unternehmen cit jetzt mitteilt, ist die Zahl der Online-Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen (ERNA) über die entsprechende E-Government-Plattform um 80 Prozent gestiegen. Hintergrund für den Anstieg sei die zu Anfang des Jahres 2016 in Kraft getretene notwendige Anpassung der Antragsgebühren. Seither bezahlen Unternehmen für einen online gestellten Antrag 15 und für einen Papierantrag 20 Euro. Bei schwierigen Einzelfällen mit erhöhtem Verwaltungsaufwand werden 40 Euro für einen Online-Antrag und 50 Euro für den Papierantrag veranschlagt. „Wir mussten die Gebühren zwar insgesamt etwas anheben, freuen uns aber darüber, jetzt einen Unterschied zwischen den für uns günstigeren elektronischen Anträgen gegenüber den auf Papierform gestellten Anträgen machen zu können und diesen Kostenunterschied als Anreiz an die Unternehmen weitergeben zu können“, erklärt der Berliner Staatssekretär für Verkehr, Jens-Holger Kirchner. Laut cit werden berlinweit jährlich mehr als 100.000 verkehrsrechtliche Anordnungen bei den zwölf bezirklichen Straßenbehörden beantragt und beschieden. Die Entscheidung werde dem Antragsteller weiterhin per Fax oder Brief mitgeteilt, da hier die Schriftform unverzichtbar sei. Der Kreis der betroffenen Unternehmen umfasst laut cit zwischen 800 bis 900 Firmen. Zugang zum assistentengestützten Antragsformular erhält der Firmennutzer nach erfolgreicher Authentifizierung. Im Formular seien die Stammdaten der Firma bereits hinterlegt. Der Antragsteller müsse lediglich die Arbeitsstelle, die Art der Arbeiten, Verkehrsregelung und Kennzeichnung angeben. Ergänzende Dokumente wie Verkehrszeichenskizzen können bei Bedarf ergänzend hochgeladen werden. „Durch die Arbeit mit dem Online-Portal konnten wir Aufwand und Kosten sparen“, fasst Staatssekretär Kirchner zusammen. „Mit der Gebührenanpassung bilden wir nun die unterschiedlichen Kosten der Straßenverkehrsbehörde für einen Online- oder Papierantrag ab.“
(ve)
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