[20.4.2017] Um die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises geht es kommende Woche in einer Anhörung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die eID-Funktion leichter anwendbar zu machen und das Verfahren zur Ausleseberechtigung der eID-Daten zu vereinfachen.
Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises geht es am 24. April 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Wie der Deutsche Bundestag meldet, werden zu der öffentlichen Veranstaltung sechs Sachverständige erwartet, darunter Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises leichter anwendbar werden. Dazu sehe der Gesetzentwurf vor, dass die eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Die eID-Funktion soll sich auf diese Weise schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereitzustellen. Auch das Verfahren, mit dem Behörden und Unternehmen berechtigt werden, die eID-Daten auszulesen, soll laut dem Entwurf vereinfacht werden. Der Entwurf sieht außerdem eine Anpassung an eine EU-Verordnung und weitere Korrekturen des Pass- und Personalausweiswesens vor.
(ve)
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Digitale Identität,
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