[10.5.2017] Mit der Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR RESISCAN erhalten die Anwender neben grundlegenden Informationen eine exemplarische Schutzbedarfsanalyse sowie eine Musterverfahrensbeschreibung.
Der im Rahmen des IT-Gipfels gegründete Runde Tisch „Rechtskonforme E-Akte“ (
wir berichteten) hat jetzt eine Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR RESISCAN veröffentlicht. Wie die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, meldet, gibt die Leitlinie Anwendern in Kommunen eine praktische Hilfestellung für das ersetzende Scannen. Sie bestehe aus grundlegenden Informationen über das ersetzende Scannen, aus einer exemplarischen Schutzbedarfsanalyse für kommunale Dokumente sowie einer Musterverfahrensbeschreibung. In Kommunalverwaltungen kann bei Papieroriginalen in der Regel von der Schutzbedarfskategorie normal ausgegangen werden. Das ist laut Vitako ein zentrales Ergebnis der Schutzbedarfsanalyse durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die exemplarische Schutzbedarfsanalyse ermögliche dem Anwender, die jeweils vor Ort zu bestimmenden Schutzbedarfe für alle kommunalen Dokumentenarten besser einzuordnen. Aus dem Ergebnis der Schutzbedarfsanalyse ergeben sich dann fachliche Anforderungen an den Scanprozess. Die von Vitako angefertigte Musterverfahrensbeschreibung soll Kommunalverwaltungen dabei unterstützen, die Anforderungen der TR RESISCAN umzusetzen. Mit ihrer Hilfe könne der örtlich eingesetzte Scanprozess Schritt für Schritt dokumentiert werden. Die Musterverfahrensbeschreibung erläutere typische Fragestellungen und beschreibe alle notwendigen personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Leitlinie steht auf den Web-Seiten von Vitako, der KGSt und beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zum Download bereit.
(ve)
Leitlinie zum ersetzenden Scannen in Kommunen nach TR RESISCAN (PDF, 1,3 MB) (Deep Link)
http://www.vitako.dehttp://www.kgst.dehttp://www.breisgau-hochschwarzwald.de
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