[18.5.2017] Der Einsatz von mobilen Endgeräten ist auch in der öffentlichen Verwaltung immer stärker verbreitet. Zum sicheren Betrieb der Geräte hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jetzt einen Mindeststandard für das Mobile Device Management (MDM) veröffentlicht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) für das Mobile Device Management (MDM) veröffentlicht. Mithilfe von Mobile Device Management können Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets in die IT-Infrastruktur einer Institution integriert und zentral verwaltet werden. Der Mindeststandard stellt nach Angaben des BSI Sicherheitsanforderungen an ein MDM, die von Behörden bereits bei Vergabeverfahren herangezogen werden können. Für einen sicheren Betrieb des MDM mache der Standard zudem Vorgaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Mit der Umsetzung werde ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht, das nicht unterschritten werden sollte. „Mobilgeräte gehören heute zur Standardausstattung in Verwaltung und Wirtschaft, oftmals ist auch der Zugriff auf Unternehmensnetze per Smartphone möglich. Dies steigert die Arbeitseffizienz, birgt aber auch Risiken“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Ein zentrales Management mittels MDM ist hier unabdingbar. Unser neuer Mindeststandard sorgt für ein klar definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit, auch in der mobilen Welt.“ Die festgelegten Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen werden laut BSI künftig von den Stellen des Bundes eingesetzt, können aber auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden dienen.
(bs)
Der Standard zum Download (Deep Link)
http://www.bsi.bund.de
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