Nordrhein-Westfalen:
Briefwahl per QR-Code beantragen


[1.6.2017] Unscheinbar wirkten die QR-Codes auf den Wahlbenachrichtigungen, die das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe zur NRW-Landtagswahl 2017 verschickte. Doch das täuschte: Mit nur einem Klick konnten die Briefwahlunterlagen online angefordert werden.

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) hat für seine Trägerkommunen bei der Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 einen ganz besonderen Service angeboten. Durch einen QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen konnten die Bürger mit einem Klick die Briefwahlunterlagen anfordern, informierte das krz. Die Codes enthielten bereits alle personalisierten Daten zur Beantragung. Mit der Nutzung eines QR-Code-Readers auf dem Handy oder Tablet gelangte jeder Wähler direkt zu seinem eigenen Wahlantrag. Möglich machte dies das neue Bürgerservice-Portal (BSP), das das krz im Vorfeld der Wahl für alle interessierten Städte und Gemeinden eingerichtet hatte. Nahezu alle Verbandskommunen des krz haben ihren Wahlberechtigten diese neue WebApp angeboten. Lediglich bei einer alternativen Versandanschrift waren weitere Eingaben nötig. Einfacher sei die Beantragung noch nie gewesen, berichtet das krz. Bei Versandadressen im Ausland wurde der Antragsteller direkt zum Fachdienst „Briefwahlantrag“ des BSP geleitet. Von den neuen Möglichkeiten wurde seitens der Briefwähler rege Gebrauch gemacht. So beantragten nach 17,5 Prozent bei der Landtagswahl 2012 in diesem Jahr über 30 Prozent der Briefwähler den Wahlschein digital. Davon nutzten 20 Prozent den QR-Code. Diese Dienstleistung ist Teil des Bürgerservice-Portals der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), welches seit 2014 für erste Kunden des krz eingesetzt wird. Der Lemgoer IT-Dienstleister pilotierte die Lösung inklusive WebApp gemeinsam mit der AKDB. Dabei ist nicht nur die Funktion der QR-Wahl neu, auch die Entwicklung und Verteilung der Software mittels Docker-Container-Technik habe zum ersten Mal stattgefunden. Den Roll-out des BSP zur Landtagswahl 2017 nutzten viele krz-Verbandskommunen, um weitere Fachdienste zum Einwohnerwesen, wie Melde- oder Wohnungsgeberbestätigung,über das Portal anzubieten. Gebührenpflichtige Services beinhalten auch sichere E-Payment-Dienste wie Giropay oder Kreditkartenzahlung. Für die Anbindung der verschiedenen Zahlwege und die Verbuchung der Sollstellungen im Finanzverfahren KIRP wird die ePayBL-Plattform im krz genutzt. Die Fachdienste des BSP sorgen dafür, dass alle Antragsdaten direkt ins das Fachverfahren der Kommunen für Einwohnerwesen OK.EWO einfließen. Damit sei nicht nur die Briefwahl für den Bürger komfortabler geworden, sondern auch die Arbeit für die Beschäftigten in den Verwaltungen, berichtet das krz. (sav)

http://www.krz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Wahlen, Nordrhein-Westfalen



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