[3.7.2017] Die vom Bundestag verabschiedete Abschaffung der Störerhaftung wird das Angebot frei nutzbarer Hotspots und WLAN-Angebote in den Innenstädten schnell vergrößern, so die Erwartung des Deutschen Städtetags.
Vergangenen Freitag (30. Juni 2017) hat der Bundestag die Abschaffung der Störerhaftung verabschiedet. Davon werden laut dem Deutschen Städtetag die Menschen in den Städten profitieren. „Denn wenn die Netzbetreiber mit dem neuen Telemediengesetz Rechtssicherheit bekommen, wird es künftig sehr schnell deutlich mehr frei nutzbare Hotspots und öffentliche WLAN-Netze geben“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands. An immer mehr Orten werde es schnelle Internet-Zugänge geben. Schnelle freie WLAN-Hotspots wiederum sind unter anderem für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung oder den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte nützlich. „Viele Städte haben deshalb schon seit Langem den Ausbau von Gratis-WLAN-Hotspots vorangetrieben“, so Dedy weiter. „Die nun verabschiedete Abschaffung der so genannten Störerhaftung erleichtert weitere WLAN-Angebote, weil WLAN-Betreiber nun nicht mehr grundsätzlich für eventuelles Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können, etwa für illegale Downloads von Musik und Filmen.“
(ve)
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