[4.9.2017] Mit dem Entfesselungspaket I will die Landesregierung den Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen voranbringen. Es umfasst unter anderem die Einführung der elektronischen Vergabe, die Einführung der vollelektronischen Gewerbeanmeldung sowie eine Reihe von Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht.
Ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen hat jetzt das Landeskabinett beschlossen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mitteilt, sind im Rahmen des so genannten Entfesselungspakets I Streichungen, Änderungen und Vereinfachungen an 13 Gesetzen sowie drei Rechtsverordnungen vorgesehen. So will das Wirtschaftsministerium unter anderem die Einführung der elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs einschließlich der Anbindung der Beschwerde- und Nachprüfungsinstanzen voranbringen. Zudem werde der Erlass zur Internet-Veröffentlichungspflicht von immisionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen aufgehoben. Durch den Erlass waren die Behörden im Rahmen öffentlicher Genehmigungsverfahren verpflichtet, die ausgelegten Antragsunterlagen für jedermann zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Das habe nicht zuletzt aufseiten der Wirtschaft zu Sicherheitsbedenken, etwa durch die Gefahr der Cyber-Kriminalität, geführt. Darüber hinaus wird laut Ministeriumsangaben mit dem vollelektronischen Meldeverfahren der Gründungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Bislang müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in bis zu 20 verschiedenen Formularen beantworten. Künftig sollen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern neben den Gewerbeämtern mit E-Gewerbe die elektronische Gewerbemeldung annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten können. Experten des Wirtschaftsministeriums schätzen, dass sich der Verwaltungsaufwand beim Gründungsprozess damit um bis zu 80 Prozent verkürzt. Nicht zuletzt sollen mit dem Entfesselungspaket I Verwaltungsabläufe beschleunigt werden. Möglich werde das durch eine Reihe von Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz – etwa durch den Wegfall von Schriftformerfordernissen sowie die Beschleunigung der Digitalisierung im Verwaltungsverfahren oder bei der Dokumentenzustellung. Wie das Wirtschaftsministerium ankündigt, sollen noch in diesem Jahr sowie 2018 weitere Entfesselungspakete folgen.
(ve)
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