[12.9.2017] Eine Transparenzplattform soll in Rheinland-Pfalz künftig eine Vielzahl an Informationen aus Behörden aller Ebenen zentral vorhalten. Die Landesbehörden sind bei der Umsetzung gefordert, liegen aber im Zeitplan. Für die Kommunen ändert sich ohnehin wenig, zudem haben sie mehr Zeit bis zur Veröffentlichungspflicht.
Am 1. Januar 2016 ist in Rheinland-Pfalz das Landestransparenzgesetz (LTranspG) in Kraft getreten (
wir berichteten). Ein Kernelement ist die Transparenzplattform, die eine Vielzahl an Informationen aus Behörden aller Ebenen zentral vorhalten soll. Wie das Ministerium des Innern und für Sport jetzt mitteilt, wird ein erster Teil dieser Informationen der Landesregierung und der obersten Landesbehörden bis zum 1. Januar 2018 online bereitgestellt. Vollständig werden die Daten zum 1. Januar 2019 im Internet verfügbar sein. Für die oberen und unteren Landesbehörden sowie die übrigen transparenzpflichtigen Stellen, etwa die Kommunen, werde die vollständige Veröffentlichungspflicht auf der Transparenzplattform erst am 1. Januar 2021 greifen. Aus dem LTranspG ergeben sich zwei maßgebliche Pflichten: Die Pflicht zur Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform sowie die Pflicht, auf Antrag Zugang zu Informationen zu gewähren (
wir berichteten). Das Innenministerium steht laut eigenen Angaben in einem engen Austausch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird. Ziel sei es, in einer Verwaltungsvorschrift Auslegungs- und Anwendungshinweise zu erlassen. Der zeitintensive Abstimmungsaufwand soll maßgeblich dazu beitragen, der späteren Verwaltungspraxis eine solide, umfassende und handhabbare Arbeitshilfe für die Anwendung des Gesetzes an die Hand zu geben.
Kommunen informieren in bewährter Weise
Die Kommunen müssen ab dem Jahr 2021 nur in begrenztem Umfang Daten und Informationen auf der Transparenzplattform einstellen. Ihre Pflicht zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen ergab sich bereits aus dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) von 2005. Mit dem LTranspG ergeben sich laut Innenministerium in Bezug auf Umweltinformationen keine weitergehenden Pflichten. Neu sei lediglich, dass für die Verbreitung der Umweltinformationen ab dem Jahr 2021 die Transparenz-Plattform zu nutzen ist. Die Pflicht der Kommunen, auf Antrag eines Bürgers Zugang zu den bei ihnen vorhandenen Informationen zu gewähren, entspreche beinahe deckungsgleich den Anforderungen aus dem ehemaligen Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das seit 1. Februar 2009 in Kraft war. Wie das Innenministerium außerdem mitteilt, können die Kommunen weitere vorhandene Informationen freiwillig auf der Plattform einstellen. Hierfür werden derzeit die technischen Möglichkeiten geprüft und erarbeitet. „Wenn heute Bürgerinnen und Bürger von Kommunen Informationen erfragen, dann können die Kommunen dies in bewährter Weise wie bereits nach Landesumweltinformationsgesetz und Landesinformationsfreiheitsgesetz üblich bearbeiten“, fasst Innenstaatssekretär Randolf Stich zusammen. „Bis zum Greifen der Veröffentlichungspflichten auf der Transparenzplattform sind noch einige Jahre Zeit. Die technischen Voraussetzungen sind beim LDI bereits geschaffen und die Verwaltungsvorschrift, die ein Handlungsleitfaden sein soll, ist in der finalen Phase.“
(ve)
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