[2.10.2017] Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion abgeschlossen. In einem Jahr können deutsche Bürger dann mithilfe ihres Personalausweises beispielsweise ein Gewerbe oder Kfz-Zulassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat digital beantragen.
Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion erfolgreich abgeschlossen. Wie sich einer Meldung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entnehmen lässt, wird damit die eID-Funktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels ab dem 29. September 2018 europaweit zur elektronischen Identifizierung in digitalen Verwaltungsverfahren anerkannt. Alle EU-Mitgliedstaaten sind ab dann verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren, die eine elektronische Identifizierung auf „substanziellem“ oder „hohem“ Vertrauensniveau benötigen, für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen. Unternehmen im europäischen Binnenmarkt können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen. Deutsche Bürger können sich dank der Notifizierung dann beispielsweise an Hochschulen im EU-Ausland einschreiben, Gewerbe in anderen Mitgliedstaaten anmelden, Steuererklärungen im EU-Ausland abgeben oder Kfz-Zulassungen im Ausland beantragen, nennt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) einige Beispiele. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens ist das deutsche eID-System laut BSI von technischen Experten nahezu aller EU-Mitgliedstaaten begutachtet worden. Die Mitgliedstaaten seien dabei einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass die eID-Funktion alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung für das Vertrauensniveau „hoch“ erfüllt. Die erforderliche Notifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland nach der eIDAS-Verordnung hat die Europäische Kommission jetzt in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Bereits seit Ende Januar kann die Online-Ausweisfunktion zur grenzüberschreitenden Identifizierung an der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden. An diese werden laut BSI nun schrittweise niederländische Verwaltungsverfahren angeschlossen.
(ve)
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