[8.11.2017] Das Thüringer E-Government-Gesetz ist beschlossene Sache. Es soll als Leitfaden für die kommenden Jahre dienen und beinhaltet etwa Regelungen zum Thema Datenschutz, E-Payment, Bürgerservicekonto und die Einführung der elektronischen Aktenführung.
Die Thüringer Landesregierung hat jetzt das nach eigenen Angaben modernste E-Government-Gesetz Deutschlands beschlossen. „Mit dem E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Hartmut Schubert. „Das Gesetz ist das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland.“ Das Gesetz überführt nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Landesrecht. Das betreffe etwa Regelungen zum Datenschutz, die Einrichtung von Bürgerservicekonten oder die elektronische Rechnungsstellung. Darüber hinaus werden notwendige Anpassungen bestehender Thüringer Gesetze angestoßen. Ein Meilenstein sei die Vorgabe, dass bis zum 1. Januar 2019 überall in Thüringen die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen sollen. Künftig soll etwa jede Behörde über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Verbindlich wird für die Behörden auch die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier ebenso wie bei anderen Vorhaben Hilfestellung. Zentraler Punkt ist laut dem Finanzministerium außerdem die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. So soll die Thüringer Landesverwaltung bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten. „Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und 24/7 Online-Bürgerservice leeres Gerede“, erklärte Finanzstaatssekretär Schubert abschließend.
(bs)
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