E-Rechnung:
ZUGFeRD 2.0 und XRechnung


[16.1.2018] Ab November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Dabei können die Nutzer selbst wählen, ob sie beispielsweise das Format ZUGFeRD 2.0 oder XRechnung verwenden.

Ab November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge verpflichtend. Das teilt jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Am 11. Januar 2018 habe dazu die vierte FeRD-Konferenz im Bundeswirtschaftsministerium stattgefunden, bei der rund 200 Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung Fragen rund um die elektronische Rechnungsstellung diskutiert haben. Die E-Rechnung steht laut BMWi nicht nur in Deutschland, sondern europaweit vor der Tür. Die entsprechenden Voraussetzungen habe die Bundesregierung im September 2017 mit der E-Rechnungs-Verordnung geschaffen. Damit werde die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in deutsches Recht umgesetzt. Daraufhin wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt. In der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD 2.0 können laut BMWi gleichberechtigt neben XRechnung verwendet werden, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. (ve)

http://www.bmwi.de

Stichwörter: Finanzwesen, E-Rechnung, ZUGFeRD, XRechnung



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