IT-Planungsrat:
Neue Einkaufsbedingungen


[6.2.2018] Der IT-Planungsrat hat neue Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen veröffentlicht und empfiehlt die Anwendung.

Auf Empfehlung des IT-Planungsrats stehen neue Musterverträge für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung. Wie das Gremium mitteilt, ersetzt die neu gefasste so genannte VB-IT Dienstleistung das gleichnamige Regelwerk aus dem Jahr 2002 (EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen). Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Anwendung. Anders als bislang ermögliche die neue VB-IT Dienstleistung über die Vereinbarung einer einmalig zu erbringenden Leistung hinaus auch Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse und Abrufkontingente, soweit dies im Einzelfall vergaberechtlich zulässig sei. Besonders hervorzuheben sind laut IT-Planungsrat außerdem die neuen Nutzungsrechtsregelungen. Anders als ihre Vorgänger sichern sie dem öffentlichen Auftraggeber umfangreiche Rechte an den Dienstleistungsergebnissen. Daneben seien das alte Haftungskonzept aufgegeben und die Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Falle einer Schlechtleistung verbessert worden. Wie bisher wurde über die Neuregelungen Einvernehmen zwischen Vertretern der öffentlichen Hand und dem IT-Branchenverband Bitkom hergestellt, teilt der IT-Planungsrat weiter mit. (ve)

http://www.it-planungsrat.de

Stichwörter: E-Procurement, IT-Planungsrat



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