DStGB:
Bewertung des Koalitionsvertrags


[9.2.2018] Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine ausführliche Bewertung des jetzt vorliegenden Koalitionsvertrags veröffentlicht. Lob und Kritik äußert der kommunale Spitzenverband unter anderem hinsichtlich der Digitalisierungsvorhaben – auch mit Blick auf die Schulen.

In einer Stellungnahme bewertet der Deutsche Städte- und Gemeindebund unter anderem die Digitalisierungsvorhaben im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bezieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) unter anderem mit Blick auf die Digitalisierung Stellung. Der kommunale Spitzenverband begrüßte, dass die neue Koalition die Förderung des Breitband-Ausbaus voranbringen und bis zum Jahr 2025 flächendeckend eine leistungsstarke Kommunikationsinfrastruktur schaffen will. Grundsätzlich zu begrüßen sei auch, dass hierfür Mittel in Höhe von zehn bis zwölf Milliarden Euro im Rahmen eines Gigabit-Investitionsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Positiv bewertet der DStGB außerdem, dass vor allem die bisher unterversorgten Regionen gefördert und die dortigen Infrastrukturen vorrangig ausgebaut werden sollen. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien werde es allerdings darauf ankommen, zwar Infrastrukturen auf Glasfaserbasis festzulegen, aber eine Förderung bis ins Haus (FTTH) nicht verbindlich festzuschreiben, so der Verband. Dies würde den Fokus des Ausbaus in die ohnehin bereits vergleichsweise gut versorgten Ballungsräume verlagern. Kritisch zu bewerten ist laut DStGB der ab dem Jahr 2025 in Aussicht gestellte Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Grund: Er könnte die marktgetriebenen Ausbauaktivitäten hemmen. Deutlich zu begrüßen wiederum sei die Zusage, unter anderem Schulen bereits in der laufenden Legislatur direkt an das Glasfasernetz anzubinden. Außerdem könne die geplante Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zum Ausbau eines flächendeckenden offenen WLAN-Netzes beitragen.

Eigenständigkeit der Kommunen wahren

Das Ziel des Portalverbunds unterstützt der DStGB. Die Finanzierungszusage in Höhe von 500 Millionen Euro durch den Bund sei hier aber nur als erster Schritt zu werten. Um die Kommunen von entstehenden Kosten zu entlasten, sei nämlich eine auskömmliche Kofinanzierung durch die Länder notwendig. Auch müsse die Eigenständigkeit der spezifisch kommunalen Portallösungen, die überwiegend auf die individuellen örtlichen Verhältnisse ausgerichtet sind, erhalten bleiben. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes fordert der DStGB, dass sie im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Verwaltungsvollzug und der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt. Befürwortet wird von dem kommunalen Spitzenverband das Ziel, den digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zur Regel zu machen, „die Schaffung eines digitalen Bürgerportals zur Vernetzung zentraler und dezentraler Verwaltungsportale und die proaktive Gewährung von berechtigten Leistungsansprüchen (etwa Kindergeld) nach erstmaliger Angabe von Daten und der Zustimmung des Nutzers“. Weiter heißt es in der Bewertung: „Auch die Schaffung regionaler Kompetenzzentren für Digitalisierung, eines Bundesprogramms Smarte Modellregionen sowie einer E-Government-Agentur zur Entwicklung von Standards und Pilotlösungen sind wesentliche Schritte auf dem Weg zu einem besseren Leben durch Fortschritt.“ Kritisch zu hinterfragen ist laut DStGB wiederum die „beabsichtigte Beibehaltung der VOB als Regelwerk zur Vergabe von Bauleistungen. Aus kommunaler Sicht wäre eine Vereinheitlichung des Vergaberechts sinnvoll.“ Dies würde nicht zuletzt bei den Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber verfahrensrechtliche Diskrepanzen vermeiden und überflüssige Bürokratie abbauen.

Rückenwind für Schulen

Mit Blick auf die Digitalisierung der Schulen seien Forderungen des DStGB aufgegriffen worden, teilt der kommunale Spitzenverband weiter mit. Im Rahmen eines gemeinsamen Digitalpakts sollen demnach Schulen von Bund und Ländern so ausgestattet werden, dass Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können: Bund, Länder und Schulträger werden gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien aufbauen, heißt es in dem DStGB-Statement. Der Bund will für diese Aufgaben fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, die die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzen und nicht ersetzen.
Positive Rückmeldung mit Blick auf die vorgesehene Digitalisierung der Schulen kommt unter anderem auch aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Land bewertet die geplanten Mittel als Gewinn, um an den Schulen den Ausbau mit Computer- und Medientechnik erheblich voranzubringen. „Die Kommunen sind hier auf eine Unterstützung des Bundes angewiesen, weil sie die Digitalisierung alleine nicht leisten können“, kommentiert Birgit Hesse, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und auch aus Hamburg blickt man positiv auf den Digitalpakt Schule. Dazu Schulsenator Ties Rabe: „Smartphone, Laptop und digitale Technik bestimmen Beruf und Freizeit, Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft. Deshalb muss die Schule besser auf das Leben in der digitalen Welt vorbereiten. Wir wollen, dass in allen Klassenstufen und Unterrichtsfächern Laptop und Smartphone genauso selbstverständlich eingesetzt werden können wie Schulbuch, Arbeitsheft und Stifte. Zudem bieten digitale Medien und Lernprogramme auch die Möglichkeit, im Unterricht besser zu lernen. Mit den Bundesmitteln bekommt unser laufendes Ausbauprogramm für bessere Digitaltechnik an den Hamburger Schulen erheblichen Rückenwind.“ (ve)

http://www.dstgb.de

Stichwörter: Politik, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Breitband, Glasfaser, Schul-IT, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
OZG 2.0: Zentralisierung als Hemmnis oder Chance?
[28.3.2024] Wie wird das Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat eingeordnet? Während Schleswig-Holstein die Novelle aufgrund der entstandenen Belastungen für Länder und Kommunen klar ablehnt, sprachen Thüringen und der Bitkom von der Bedeutung der dort verankerten zentralen Lösungen und Standards für die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
Wie geht es jetzt weiter mit OZG 2.0 und der Digitalisierung der Verwaltung?
Baden-Württemberg: Koordiniertes E-Government
[28.3.2024] Baden-Württemberg fördert seine E-Government-Koordinatorinnen und -Koordinatoren weiter – zunächst bis Ende Juni 2025. Die ingesamt 38 Koordinatorinnen und Koordinatoren unterstützen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Verwaltungsdigitalisierung und fördern die Vernetzung zwischen den Kommunen. mehr...
GovTech Start-ups: Wo ein Markt, da ein Start-up Bericht
[6.3.2024] Start-up-Unternehmen mischen bei der Digitalisierung von Staat und Verwaltung kräftig mit – innovativ und zunehmend erfolgreich. Eine neue Kommune21-Serie stellt GovTechs vor, die in verschiedenen Bereichen für den öffentlichen Sektor aktiv sind. mehr...
GovTech-Firmen starten durch.
Onlinezugangsgesetz: Bundestag beschließt OZG 2.0
[26.2.2024] Der Deutsche Bundestag hat das neue Onlinezugangsgesetz verabschiedet. Es ermöglicht eine nutzerfreundliche und vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die Einführung eines zentralen Bürgerkontos und die Abschaffung der Papierform bei Anträgen. mehr...
Bundesinnenministeriun Nancy Faeser: OZG 2.0 ist ein wichtiger Schritt für ein digitales Deutschland.
Märkischer Kreis: Digital mit Strategie
[22.2.2024] Der Märkische Kreis hat eine Digitalisierungsstrategie beschlossen. Hilfe gab es vom Beratungsunternehmen PD, das dem Digitalisierungsvorhaben im Kreis ein gutes Zeugnis ausstellte. Der Angriff auf den Dienstleister SIT wirkt nach. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
GISA GmbH
06112 Halle (Saale)
GISA GmbH
S-Management Services GmbH
70565 Stuttgart
S-Management Services GmbH
PDV GmbH
99097 Erfurt
PDV GmbH
D-Trust GmbH
10969 Berlin
D-Trust GmbH
Aktuelle Meldungen