[5.4.2018] Spezielle Schulungen zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das Land Baden-Württemberg seinen Kommunen angeboten. Aufgrund der positiven Resonanz werden im April weitere Schulungstermine folgen.
Die ab dem 25. Mai 2018 geltende Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt auch die Behörden in Baden-Württemberg. Auf die rund 1.100 Kommunen im Land kommen dabei nicht nur inhaltliche Veränderungen zu; um die Anforderungen erfüllen zu können, müssen vor Ort auch entsprechende Strukturen und Prozesse geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund hat Baden-Württembergs Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Stefan Brink in Kooperation mit der Verwaltungsschule Baden-Württemberg im Februar und März eine dezentrale Schulungsreihe für Kommunen angeboten. Erläutert wurden laut dem LfDI die wesentlichen Grundzüge des neuen Datenschutzrechts, ergänzt um praktische Tipps und Empfehlungen für die Umsetzung vor Ort. Die vier Veranstaltungen seien mit knapp 400 Teilnehmern gut besucht gewesen. In Kooperation mit der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) sollen daher in diesem Monat weitere Schulungstermine in Stuttgart folgen. Angedacht sind nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten zudem Veranstaltungen in Kooperation mit der Verwaltungsschule Baden-Württemberg zu bereichsspezifischen Rechtsgebieten im Datenschutz.
(bs)
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