Schleswig-Holstein:
Beirat bündelt Kräfte


[22.10.2018] Als Lenkungsgremium fungiert der neue E-Government-Beirat in Schleswig-Holstein, wie Tobias Goldschmidt, Staatssekretär im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, im Interview mit Kommune21 erklärt.

Tobias Goldschmidt, Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Herr Goldschmidt, im Mai 2018 hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein einen E-Government-Beirat gegründet, der unter Ihrer Leitung steht. Wie setzt sich dieser neue Beirat zusammen?

Bund, Länder und Kommunen wollen bis zum Jahr 2022 alle staatlichen Leistungen auch digital anbieten. Das ist eine Mammutaufgabe, die nur in enger Kooperation der verschiedenen staatlichen Ebenen realisiert werden kann. Im E-Government-Beirat arbeiten wir mit den kommunalen Landesverbänden, der Industrie- und Handelskammer sowie den Handwerkskammern Schleswig-Holstein daran. Wir starten schlank und schlagkräftig, werden aber anlassbezogen sicher auch auf die Expertise weiterer Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zurückgreifen. Das gilt natürlich insbesondere für unseren Landes-IT-Dienstleister Dataport.

Was gab den Anstoß, einen E-Government-Beirat zu gründen?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) muss klappen. An ihr macht sich fest, ob die öffentliche Verwaltung die Digitalisierung für sich als Chance nutzen wird, und ob sie zur Erneuerung fähig ist. Gleichzeitig wissen wir, dass die meisten der 575 OZG-Verfahren mehr als eine staatliche Ebene berühren. Das klingt nicht nur kompliziert – das ist es auch. Deshalb habe ich die entscheidenden Akteure an einen Tisch geholt.

Gab es Hürden zu nehmen?

Es war nicht schwierig, die kommunalen Landesverbände, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Schleswig-Holstein für den Beirat zu gewinnen. Denn auch dort bestand schon seit Längerem der Wunsch nach einer stärkeren Koordinierung durch die Landesregierung.

„Wir wollen den digitalen Wandel voranbringen und gestalten.“

Wie arbeitet der E-Government-Beirat?

Wir haben gerade erst angefangen. Aber alle Beteiligten sind bemüht, sich verbindlich auf möglichst konkrete Punkte zu verständigen. Zunächst stand eine Rollenklärung an. Ohnehin ist das für mich der wichtigste Punkt: Die Aufgabe ist so groß, dass wir keine Ressourcen für Doppelarbeiten, Reibungsverluste im Miteinander und mangelnde Zielergebnisorientierung vergeuden dürfen.

Welche Aufgaben übernimmt der E-Government-Beirat?

Wir verstehen uns als Lenkungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Wenn etwa das Land zentrale Infrastrukturen zur Verfügung stellt, die dann von den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und den kommunalen Verwaltungen genutzt werden können, dann bedeutet dies viel Abstimmungsaufwand. Der E-Government-Beirat soll als kürzeste Verbindung zu kommunalen Vorhaben und Anforderungen der Wirtschaft dienen: Wir wollen Hemmnisse möglichst direkt ansprechen und schnell gemeinsame Schritte zur Behebung einleiten.

Wie lauten derzeit die zentralen Themen?

Im Zentrum des E-Governments in Schleswig-Holstein steht das klare Bekenntnis zur Orientierung am Nutzen für die Bürger sowie die Unternehmen des Landes. Dafür braucht es kluge Ideen und eine moderne, nachvollziehbare Verwaltung, die sich auf eine fortschrittliche IT-Infrastruktur sowie auf schlanke und zielführende Abläufe stützt. Dominierendes Thema der kommenden Sitzungen wird natürlich die partnerschaftliche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sein.

Welche sind die drängendsten Herausforderungen?

Insbesondere die Umsetzung des OZG fordert alle Beteiligten heraus. Wir verpflichten uns, bis spätestens 2022 alle Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Der E-Government-Beirat muss hier die Implementierung der im IT-Planungsrat erarbeiteten Prozesse in die E-Government-Infrastruktur des Landes mitgestalten. Unser gemeinsames Ziel ist es, in Schleswig-Holstein alle OZG-Prozesse im Rahmen einer zentralen Referenzimplementierung für alle Verwaltungen bereitzustellen.

Welche Rahmenbedingungen sind dafür erforderlich?

E-Government und Digitalisierung werden nur funktionieren, wenn alle Beteiligten ihre Komfortzonen verlassen und aufeinander zugehen. Die Landesregierung hat hier die führende Rolle übernommen und ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies im E-Government-Beirat gelingen wird. Wir begegnen uns als Partner auf Augenhöhe und sind vom gleichen Ziel getrieben: Wir wollen den digitalen Wandel voranbringen und gestalten.

Interview: Verena Barth

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Oktober 2018 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.  (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Schleswig-Holstein

Bildquelle: Frank Peter

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