[22.7.2020] Mit dem E-Rechnungsviewer für bayerische Kommunen können Unternehmensleistungen digital abgerechnet werden – auch die mit niedrigen Beträgen.
Der Freistaat Bayern vereinfacht den Rechnungseingang bei Kommunen. Ab sofort können Rathäuser, Landratsämter und Bezirke Rechnungen mithilfe eines neuen E-Rechnungsviewers elektronisch entgegennehmen. Das teilt das Digitalministerium in einer Presseinformation mit. „Gerade in Zeiten von Corona wollen wir es unseren Unternehmen so einfach wie möglich machen, ihre Leistungen gegenüber der Verwaltung abzurechnen“, betont Digitalministerin Judith Gerlach. Dabei gehe der Freistaat über die Anforderungen der EU hinaus und befähige die Kommunalverwaltungen, auch digitale Rechnungen mit niedrigeren Beträgen anzunehmen. „Unsere Verwaltung muss mit dem digitalen Alltag der Wirtschaft gleichziehen. Digitale Rechnungen sparen Zeit, Geld und sind ein wichtiger Schritt für einen sparsamen Umgang mit Papier“, so Gerlach.
Der E-Rechnungsviewer ist laut Digitalministerium eine kostenlose Software-Lösung zur Visualisierung und Validierung von elektronischen Rechnungen. Dadurch können Prozessabläufe in der Verwaltung noch weiter optimiert werden. Die Rechnungsdatensätze könnten hier hochgeladen und sichtbar gemacht.
Zwei Jahre Übergangsfrist
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker, der für die technische Umsetzung in der staatlichen Verwaltung verantwortlich ist, begrüßt die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsstellung: „Bei der Zusammenarbeit mit dem Staat steht den Unternehmen bereits seit April 2020 eine vollständig digitale Rechnungsverwaltung zur Verfügung. Das Angebot ist ein Erfolg und wird von vielen Betrieben schon genutzt.“ Alle Beteiligten könnten volldigital ohne Papier und Dateneingaben arbeiten. Das mache die Bearbeitung einfacher, schneller und kostengünstiger. Nach Angaben von Digitalministerin Gerlach sei ein digitalisierter Rechnungsprozess vor allem für Aufträge mit niedrigen Summen sinnvoll, da diese am häufigsten vorkommen. Bayern drücke dabei aufs Tempo und habe seine Kommunen verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren auch unterhalb der vorgeschriebenen Schwelle elektronische Rechnungen anzunehmen.
(hm)
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