Berlin:
eID-Funktion für EU-Bürger


[28.8.2020] In Berlin wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, der die Einführung einer eID-Karte für EU-Bürger ermöglicht. Mit dieser Karte erweitert sich der Kreis potenzieller Nutzer der Online-Ausweisfunktion.

Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Zuständigkeiten im Meldewesen regelt, die eID-Karte-Behörden festlegt und eine Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung ermöglicht. Mit Einführung der eID-Karte zum 1. November 2020 sollen laut der Senatsverwaltung für Inneres und Sport insbesondere Bürger der Europäischen Union Zugang zur Online-Ausweisfunktion erhalten. Bisher stehen die Online-Ausweis-Funktionen lediglich Bundesbürgern mit dem Personalausweis sowie Ausländern mit dem elektronischen Aufenthaltstitel zur Verfügung. Die eID-Karte ist kein vollwertiges Ausweisdokument, vielmehr handelt es sich um eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten abgespeichert sind (wir berichteten). In Berlin sollen künftig die Bezirksämter für die Beantragung von eID-Karten zuständig sein. Der Senat hatte die Vorlage nach erster Befassung am 5. Mai 2020 zur Kenntnis genommen und an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme weitergeleitet. (sib)

https://www.berlin.de/rbmskzl

Stichwörter: Digitale Identität, eID, Online-Ausweisfunktion, eID-Karte, EU-Bürger



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