[28.8.2020] In Berlin wurde ein Gesetzesentwurf beschlossen, der die Einführung einer eID-Karte für EU-Bürger ermöglicht. Mit dieser Karte erweitert sich der Kreis potenzieller Nutzer der Online-Ausweisfunktion.
Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Zuständigkeiten im Meldewesen regelt, die eID-Karte-Behörden festlegt und eine Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung ermöglicht. Mit Einführung der eID-Karte zum 1. November 2020 sollen laut der Senatsverwaltung für Inneres und Sport insbesondere Bürger der Europäischen Union Zugang zur Online-Ausweisfunktion erhalten. Bisher stehen die Online-Ausweis-Funktionen lediglich Bundesbürgern mit dem Personalausweis sowie Ausländern mit dem elektronischen Aufenthaltstitel zur Verfügung. Die eID-Karte ist kein vollwertiges Ausweisdokument, vielmehr handelt es sich um eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten abgespeichert sind (
wir berichteten). In Berlin sollen künftig die Bezirksämter für die Beantragung von eID-Karten zuständig sein. Der Senat hatte die Vorlage nach erster Befassung am 5. Mai 2020 zur Kenntnis genommen und an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme weitergeleitet.
(sib)
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