Leihgeräte:
Gesamtkonzept notwendig


[9.12.2020] Wenn sich Schulen dazu entscheiden, Leihgeräte für das digitale Lernen bereitzustellen, sollte die technische Komplexität von Services, Administration und Sicherheit nicht unterschätzt werden.

Der Verleih von Endgeräten ist verwaltungsintensiv. Die große Koalition hat aufgrund der Schulschließungen während der Corona-Krise vereinbart, 500 Millionen Euro bereitzustellen, um die Teilhabe von Schülern aus bedürftigen Familien am digitalen Lernen auch bei Fernunterricht zu gewährleisten. Allerdings soll der Zuschuss nicht direkt an die Familien gehen, sondern die entsprechenden Geräte durch Schulen und Schulämter beschafft und dann an die Schüler ausgeliehen werden.
Dazu gibt es eine klare Ansage der Bundesminis­terin für Bildung und Forschung Anja Karliczek sowie der Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz und Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz (KMK) Stefanie Hubig: Die Geräte bleiben im Eigentum der Schule und können auch im Regelbetrieb von der Schule weiterhin genutzt werden. Das wirft eine Reihe von Fragen auf. Diese betreffen einerseits die Umsetzung der technischen Administration, andererseits aber auch soziale Aspekte. Denn bei genauerer Betrachtung wird den Schulen mit dem Vorschlag vor allem zusätzliche Arbeit und Verantwortung übertragen. Computer sind keine Bücher, die beliebig aus der Bibliothek ausgeliehen und ohne Aufwand genutzt werden können. Sowohl die Vorbereitung eines IT-Verleihs als auch die technische Komplexität von Services, Administration und Sicherheit sind Aufgaben, die bisher kaum innerhalb der Schulen geleistet werden konnten. Es gibt wenig Grund anzunehmen, dass es einfacher wird, wenn die Geräte bei einer möglichen weiteren Schulschließung wochenlang aus der Ferne gemanagt werden müssen.

Eher Wunschzettel als Einsatzkonzept

Jede Schulart hat darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung ihrer IT-Landschaft. Nicht nur die Schulart, sondern auch die geografische Lage spielt eine Rolle, zum Beispiel die Bandbreite der Region oder soziale Brennpunkte. Auch wenn prinzipiell die Erstellung eines Medienkonzepts erfolgt sein sollte, zeigt die Realität, dass diese Aufgabe in den meisten Fällen nicht zu den erwünschten Erkenntnissen geführt hat. Es ist überwiegend immer noch eher ein Wunschzettel als ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept. Letzteres ist aber zwingend notwendig, denn viele der Wunschgeräte erfüllen nicht einmal die Vorgaben der KMK in Bezug auf die Medienkompetenzziele der einzelnen Schularten.
Die Bewilligung zusätzlicher Gelder für die Anschaffung von Endgeräten wäre daher ein zweiter Schritt, denn einmal angeschaffte Geräte können nicht zurückgegeben werden, wenn sie sich in der Praxis als Fehlkauf erweisen sollten. Die Prämisse Pädagogik vor Technik wird damit auf den Kopf gestellt. Im Zweifel wird sich die Pädagogik an die möglichen Beschränkungen der Technik anpassen müssen. Genau das hat aber zu chaotischen Ergebnissen geführt, als die Schulen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen werden mussten.

Frage nach den Verantwortlichkeiten

Auch soziale und versicherungstechnische Fragen spielen eine Rolle. Wie können die Geräte gekennzeichnet werden, ohne einen stigmatisierenden Sticker zu vergeben? Und: was passiert eigentlich, wenn Geräte einfach verschwinden, zerstört werden oder defekt sind? Der wichtigste Punkt ist die Frage nach den Verantwortlichkeiten der Schulen in Bezug auf die Technik und Administration der Endgeräte, denn – ob im Verleih oder vor Ort – die Schule ist in der Pflicht, wenn es um den Einsatz von schuleigenen Geräten geht. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Geräte an Schüler oder Lehrer ausgegeben werden. 800.000 Lehrer in Deutschland sollen möglichst zeitnah ihre versprochenen Dienst-Laptops bekommen, das wurde Ende September dieses Jahres im Kanzleramt festgelegt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Ebenfalls positiv ist die Absichtserklärung, dass sich der Bund mit 500 Millionen Euro an den Kosten für Administratoren in Schulen beteiligt beziehungsweise die Finanzierung von externen Dienstleistern trägt. Vor wenigen Monaten wäre das noch als unmöglich zurückgewiesen worden.

Fehlendes Bewusstsein für die notwendige Geschwindigkeit

Die Frage ist nur, wie schnell das tatsächlich umgesetzt werden soll und kann? Auch Udo Beckmann von der Gewerkschaft Bildung und Erziehung bemängelt fehlendes Bewusstsein für die notwendige Geschwindigkeit und sieht daher in vielen Punkten eher Absichtserklärungen. Neben dem zeitlichen gibt es zusätzlich ein Wissensproblem: Erfahrungen im Umgang mit Technik, in der Planung und Administration können nicht einfach in die Schulen hineingekauft werden. Um sich einen erfahrenen Administrator nennen zu können, benötigt es schon ein paar Jahre an Berufspraxis und zusätzlich kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen. Das heißt, an dieser Stelle kann und darf es nicht um Einmalzahlungen und Fördergelder gehen. Die Politik ist gefordert, Lösungen zu entwickeln, wie diese Ausgaben dauerhaft landes- und bundesweit gesichert werden können.

Aktueller Sicherheitsstand garantiert

Die Vorgaben und Pflichten der Schulen in Bezug auf IT sind nämlich keineswegs außer Kraft gesetzt. Ob Homeschooling oder Nutzung in der Schule, die Verantwortlichen müssen sich gleich von Anfang an konkret und dauerhaft um ein ganzes Paket an technischen und rechtlichen Vorgaben kümmern: Management der Geräte außerhalb der Schule, datenschutzkonforme Nutzung der Leihgeräte, jugendschutzgerechte Nutzung für Schülergeräte zu Hause, Garantie eines aktuellen Sicherheitsstands, Software-Installation unabhängig von Ort und Zeit und die effiziente Erstinstallation von Geräten. Des Weiteren steht auf der Liste die einfache Wiederherstellung von Geräten bei Problemen, Steuerung unterschiedlicher Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen über eine Oberfläche, Organisation der Zusammenarbeit zwischen Schülern und Lehrern mittels pädagogischer und sicherer Oberfläche, Übernahme des Supports und die Organisation eines effizienten Benutzer-Managements.
Die einzig sinnvolle Überlegung in Verbindung mit dem Verleih von Endgeräten ist eine Plattform, welche die oben genannten Funktionen gewährleistet und übernimmt und damit bei Standardaufgaben die Administratoren entlastet. Daher muss eine Diskussion um (Leih-)Geräte mit der Entscheidung für ein Schul-IT-Management inklusive Lern- und Kommunikationsplattform einhergehen.

IT-Management inklusive Lern-Management-System

„Fern-Management von Geräten und Inhalten in der Pädagogik ist weitaus komplexer als das Management von Geräten vor Ort. Sowohl technische als auch organisatorische und rechtliche Vorgaben sind nicht außer Kraft, wenn Fernunterricht notwendig wird“, sagt Thomas Jordans, Geschäftsführer von AixConcept. „Damit saubere und technisch reibungslose Abläufe garantiert werden können, wird ein System benötigt, das den Verantwortlichen sagt, wo sich jedes einzelne Gerät befindet, in welchem Zustand es ist und ob und wann administrative Services notwendig sind. Im Zweifel muss es per Knopfdruck funktionieren. Mit unseren Produkten stellen wir seit 18 Jahren Schulen und pädagogischen Einrichtungen ein passgenaues und ausgereiftes IT-Schul-Management inklusive Lern-Management-System zur Verfügung, das sich während des Lockdowns hervorragend im Homeschooling und normalen Schulunterricht bewährt.“
Es reicht also nicht, Leihgeräte zur Verfügung zu stellen, denn daraus wird nicht automatisch eine pädagogische nutzbare Plattform. Und je größer die Probleme mit Handling und Administration sind, desto seltener werden die Geräte eingesetzt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass im Unterricht IT nur dann genutzt wird, wenn sie unterstützt und vom Kollegium verstanden und akzeptiert ist.

Volker Jürgens ist Gesellschafter-Geschäftsführer der AixConcept GmbH, Aachen.

https://aixconcept.de
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Dezember 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Schul-IT, AixConcept

Bildquelle: AixConcept

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