Breitband-Mitverlegung:
BNetzA-Grundsätze zur Kostenumlage


[1.12.2020] Grundsätze zur Umlegung von Kosten bei der Mitverlegung von Breitband-Infrastruktur hat jetzt die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Sie sollen unter anderem die Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt Grundsätze zur Mitverlegung von Breitband-Infrastruktur veröffentlicht. Konkret geht es dabei um die Umlegung von den mit der Mitverlegung verbundenen Kosten, teilt die BNetzA mit. Sie agiert damit vor dem Hintergrund des DigiNetz-Gesetzes: Das Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur übernimmt nach dem DigiNetz-Gesetz die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren.
Die nun vorgelegten Grundsätze sollen laut BNetzA eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Gleichzeitig seien sie eine wichtige Grundlage für die Verfahren der BNetzA, die im Falle der Streitbeilegung an die veröffentlichten Grundsätze gebunden ist. In die Grundsätze sind laut BNetzA neben den Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf die Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, Überlegungen aus dem Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung und dazu eingegangener Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen eingeflossen. (ve)

Weitere Informationen zu den Grundsätzen sowie zur Auswertung der Konsultation (Deep Link)

Stichwörter: Breitband, Politik, BNetzA



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