[12.2.2021] Die Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) begrüßt neun neue Mitglieder. Eine Änderung der Verbandssatzung regelt zudem den Umlageschlüssel neu. Statt einer einwohnerbezogenen Umlage soll nun der Umsatz herangezogen werden.
Beim kommunalen IT-Dienstleister KISA aus Sachsen ist die dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung mit der Genehmigung in Kraft getreten. Damit gehören nun neun weitere Mitglieder dem Zweckverband an: die Gemeinden Cunewalde und Neukirch/Lausitz, der Saale-Holzland-Kreis und der Kreis Nordhausen, die Verwaltungsgemeinschaften Triptis und Kölleda sowie die die Stadt Nordhausen. KISA hat somit laut eigenen Angaben insgesamt 275 Verbandsmitglieder.
Bereits im September 2020 habe die KISA-Verbandsversammlung eine weitere Anpassung der Verbandssatzung beschlossen, diese betrifft einen neuen, umsatzbezogenen Umlageschlüssel. Diese Änderung war nach mehreren gleichlautenden Urteilen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts von März 2020 erforderlich geworden, mit denen die Rechtswidrigkeit des bisherigen einwohnerbasierten Umlageschlüssels festgestellt worden war. Entsprechend sei die KISA-Verbandssatzung neu gefasst worden, sodass sich die Höhe der von einem Verbandsmitglied zu bezahlenden Umlage nach dem Anteil der mit diesem Verbandsmitglied erzielten Umsatzerlöse des Vorjahres an den Gesamtumsatzerlösen des Zweckverbands bemisst.
(sib)
Lesefassung der KISA-Satzung (PDF; 163 KB) (Deep Link)
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