Normenkontrollrat:
Bürokratieabbau – zu spät und zu wenig


[19.4.2021] Das Bundeskabinett hat ein Paket mit 22 Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat hält die Einführung eines Unternehmensregisters für außerordentlich wichtig, beurteilt die übrigen Maßnahmen jedoch als nicht weitgehend genug.

Um Wirtschaft, Unternehmen, staatliche Stellen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen auf den Weg gebracht. Das insgesamt 22 Punkte umfassende Paket soll außerdem Unternehmen stärken und Planungs- und Genehmigungsprozessen verbessern. Weitere enthaltene Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Verfahrensweisen zu verkürzen und transparenter zu gestalten. Rückenwind habe das neue Paket für Bürokratieerleichterungen durch die Corona-Pandemie erhalten. Diese habe gezeigt, wie wichtig es sei, den Unternehmen und Bürgern auch bei bürokratischen Entlastungen entgegenzukommen. Darauf verweist der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung, Staatsminister Hendrik Hoppenstedt. Dazu trügen unter anderem das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen oder Verbesserungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren bei. Für Eltern soll zudem die digitale Beantragung von Familienleistungen vereinfacht werden, so Hoppenstedt. Die jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen sollen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 mit über 50 konkreten Maßnahmen ergänzen.

Höchste Priorität für Unternehmensregister

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zu dem Bürokratieabbaupaket der Bundesregierung bereits eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese fällt „gemischt“ aus. Laut NKR bleibt das Entlastungspaket hinter den Erwartungen zurück. Die geplante Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten – das Pendant zum bereits verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz – bewertet er als eines der wichtigsten Vorhaben. Das Projekt müsse endlich umgesetzt und das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, so der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. Basisregister und eine einheitliche Wirtschafts-ID seien Voraussetzung für digitale, unbürokratische Verwaltungsverfahren. Damit wären beispielsweise auch die Corona-Hilfen für Unternehmen viel einfacher umzusetzen gewesen, erläutert Ludewig.

Wenig, spät, aber wichtig

Die weiteren Maßnahmen aus dem Bürokratieabbaupaket gehen aus Sicht des NKR nicht weit genug. Kurzfristige Erleichterungen für die Wirtschaft seien daraus kaum zu erwarten und das Entlastungspotenzial sei „überschaubar“. Insgesamt sei das Paket „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Ludewig. Von den vielen Vorschlägen, die der NKR im Sommer 2020 gemacht habe, sei nur ein Bruchteil berücksichtigt worden. Die Koalition ließe so die Chance für eine weitgehend haushaltsneutrale und umfassende Entlastung der Wirtschaft verstreichen, vor allem im Steuerbereich. Das Entlastungspaket bleibe an vielen Stellen vage, sehe keine Umsetzungsfristen vor und enthielte viele Prüfaufträge. Umfassende gesetzliche Änderungen hätten mit Blick auf den Ablauf der Legislaturperiode früher erfolgen sollen. Dennoch sollten die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, zügig vorangetrieben und umgesetzt werden, bekräftigt der NKR-Vorsitzende Ludewig. (sib)

Überblick über das Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen (PDF; 134 KB) (Deep Link)
NKR-Stellungnahme zum Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen (PDF; 104 KB) (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Normenkontrollrat (NKR), Unternehmensregister, Bürokratieabbau



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