Bund/Brandenburg:
Onlineverfahren für Ein- und Auswanderung


[28.5.2021] Der Bund und das Land Brandenburg haben eine Vereinbarung zum Dachabkommen für Projekte des Themenfelds Ein- und Auswanderung unterzeichnet. So soll etwa die Beantragung des Aufenthaltstitels nutzerfreundlich digitalisiert werden. Dieser Schritt soll zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte beitragen.

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und das Land Brandenburg haben eine Einzelvereinbarung zum Dachabkommen für einzelne Umsetzungsprojekte des OZG-Themenfelds Ein- und Auswanderung unterzeichnet. Damit stehen 31,5 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln zum Onlinezugangsgesetz (OZG) bereit. Das gab jetzt das BMI bekannt. Im Themenfeld Ein- und Auswanderung werden unter der Federführung des Landes Brandenburg und des BMI Verwaltungsleistungen unter anderem entlang der so genannten „Nutzerreise Fachkräfteeinwanderung“ digitalisiert. Dabei ist Brandenburg für die Umsetzungsprojekte Aufenthalt, Beschäftigungserlaubnis und Staatsangehörigkeit zuständig. Ziel ist es, möglichst nutzerfreundliche Onlineverfahren für eine sehr heterogene Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Die potenziellen Nutzergruppen reichen von hochqualifizierten Fachkräften über ausländische Studierende bis hin zu anerkannten Flüchtlingen.

Behördenkontakte erleichtern

Deutschland sei auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Ein Schlüssel dabei sei es, die Hürden für ausländische Fachkräfte zu senken, erklärt das BMI. Im Zuge der OZG-Umsetzung soll es ausländischen Fachkräften künftig möglich sein, die notwendigen administrativen Vorgänge digital anzustoßen – von der Visaerteilung über die Aufenthaltserlaubnis bis hin zu einer möglichen Einbürgerung. Das vereinfache den Prozess für Fachkräfte aus dem Ausland und vermittle einen positiven Eindruck einer digitalisierten, modernen deutschen Verwaltung. Auch die Kommunikation zwischen Antragstellern und den Behörden, die im Fall einer Fachkräfteeinwanderung zuständig sind, soll vereinfacht werden. Dazu wurden in Digitalisierungslaboren die Herausforderungen und Digitalisierungspotenziale dieser Kommunikation analysiert. Die Ergebnisse sollen nun bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen berücksichtigt werden. Bereits seit Dezember 2020 kann die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in ersten Landkreisen Brandenburgs online beantragt werden. Das flächendeckende Ausrollen der Leistung innerhalb Brandenburgs und in weiteren Bundesländern ist ab dem zweiten Quartal 2021 geplant. In den nächsten Wochen soll außerdem die Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ in Pilotkommunen in Brandenburg live gehen. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Brandenburg, Bund, Onlinezugangsgesetz (OZG), Ausländerwesen



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