[16.6.2021] Die OZG-Umsetzung war Thema der Ministerpräsidentenkonferenz vergangene Woche. Beschlüsse zur Elektronischen Identität sowie zum Einer-für-Alle-Prinzip wurden veröffentlicht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vergangene Woche mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besprochen. „Bei der Verwaltungsdigitalisierung gibt es eine Vielzahl von Fortschritten, allerdings ist die Verfügbarkeit einer Leistung wie Bauantrag oder BAföG in einer Kommune nicht das gleiche wie in 11.000 Kommunen“, sagte die Kanzlerin. „Es wird in den nächsten Jahren darum gehen, diese Leistungen bundesweit auszurollen. Das Einer-für-Alle-Prinzip ist ein guter Ansatz, der den schnellstmöglichen Zugang zu diesen Leistungen ermöglicht.“ Von den 575 OZG-Leistungen entfallen 115 auf den Bund, 460 werden durch Länder und Kommunen vollzogen. Insgesamt sind zwar bereits hunderte Leistungen online verfügbar, viele davon aber nur in einzelnen Ländern oder Kommunen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, will die Ministerpräsidentenkonferenz die föderale OZG-Umsetzung deshalb mit gleich vier Beschlüssen stärken. Darin verpflichten sich zum einen die Länder „zur flächendeckenden Nachnutzbarkeit und zum Betrieb der von ihnen entwickelten OZG-Leistungen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip“. Ferner bekennen sich die „Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (…) abermals zum Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bestimmte Standardinformationen der Verwaltung lediglich einmal zur Verfügung stellen müssen. Grundlage werden modernisierte Register sein, die den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Behörden erleichtern“. Ferner haben Kanzlerin und Länder Beschlüsse zur eID gefasst. Es sei sicherzustellen, „dass die Smart-eID auch im Rahmen der Nutzerkonten, die von Bund und Ländern zur Authentifizierung von Verwaltungsleistungen (OZG-Umsetzung) angeboten werden, kundenorientiert einsetzbar wird“. Ziel müsse überdies sein, „auch die elektronischen Identitäten anderer europäischer Mitgliedstaaten nach der eIDAS-Verordnung zügig anzuerkennen und in Online-Anwendungen tatsächlich nutzbar zu machen“.
(ve)
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel – Elektronische Identität (PDF, 102 KB) (Deep Link)
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel – Verwaltungsdigitalisierung (PDF; 107 KB) (Deep Link)
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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