[23.6.2021] Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat eine Kurzstudie zum Einsatz der Blockchain-Technologie bei der Bauprüfung veröffentlicht. Die Blockchain könnte demnach dazu beitragen, eine dezentrale Aktenhaltung der Bauämter mit einer zentralen Akteneinsicht zu verbinden.
Nach seinem Positionspapier zur Blockchain-Technologie, das sich vor allem an CIOs und CDOs der öffentlichen Hand richtet (
wir berichteten), hat das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) in seiner Reihe „Berichte des NEGZ“ nun auch eine Kurzstudie zu einem speziellen Anwendungsfall der Blockchain veröffentlicht. In der Untersuchung der Einsatzfähigkeit von Blockchain-Technologie für die Bauprüfung wurden mit den zuständigen Behörden entsprechende Möglichkeiten identifiziert und bewertet. Anwendungsfälle mit dem größten Potenzial wurden konzeptioniert und teils auch implementiert. Die Studie betrachtet wissenschaftliche und praktische Hintergründe der Bauprüfung, beschreibt Anwendungsfälle und gibt Handlungsempfehlungen.
Aufgrund der föderalen Strukturen deutscher Bauämter liegen die Datensätze von Bau- und Grundstücksakten dezentral bei Landesbehörden oder Kommunen. Allerdings können sie für verschiedene Parteien wichtig sein. Ein zentraler Service zur Akteneinsicht über das Internet existiert bisher nicht. Zudem ist eine Einsichtnahme nur mit Vollmacht des Eigentümers möglich. Soll ein zentraler Service zur Online-Einsichtnahme in Bauakten gestaltet werden, gilt es, sowohl die Datensouveränität der Bauämter als auch die Hoheit des Eigentümers über den Datenaustausch zu berücksichtigen. Die Blockchain-Technologie könnte aufgrund ihres dezentralen Charakters ein möglicher Lösungsweg sein, so das NEGZ.
Zur vereinfachten Einsichtnahme sollten Bau- und Grundstücksakten zunächst digitalisiert werden – unabhängig vom späteren Weg der Einsichtnahme. Anhand von kryptografischen Schlüsseln könne der jeweilige Eigentümer digitale Vollmachten für den Einblick in seine Akten erteilen. Die Blockchain-Technologie ermögliche außerdem den Aufbau einer Zugriffsschicht für dezentrale gespeicherte Bau- und Grundstücksakten. So diene die dezentrale Architektur der Blockchain als zentrale Nutzerverwaltung bei dezentraler Datenhaltung. Das NEGZ empfiehlt, den Bereich des produktiven Einsatzes der Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung zu beobachten, bisher sei dazu zu wenig bekannt.
(sib)
Kurzstudie – Berichte des NEGZ Nr. 18 (Deep Link)
Zusammenfassung der Kurzstudie – NEGZ Standpunkt Nr. 15 (PDF; 130 KB) (Deep Link)
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