Berlin:
Zweiter Bericht zum E-Government-Gesetz


[26.8.2021] Im Berliner Senat wurde jetzt der zweite Bericht zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes vorgelegt und beschlossen. Insbesondere die so genannten ITK-Basisdienste, die das zentrale Bindeglied zwischen Bürgern und Unternehmen darstellen, seien starke Digitalisierungstreiber.

Der Senat von Berlin hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, den zweiten Bericht zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin beschlossen. Dies berichtet jetzt die Berliner Senatskanzlei. Demnach habe die ITK-Steuerung im Zusammenspiel mit den zuständigen Senatsverwaltungen und dem IT-Dienstleister des Landes Berlin (ITDZ Berlin) viele verwaltungsinterne und bürgerorientierte Projekte, die sich aus dem Berliner E-Government-Gesetz ergeben, umgesetzt. Die ITK-Basisdienste als digitales Bindeglied zwischen Online-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen und den Fachverfahren in der Verwaltung hätten sich als Digitalisierungstreiber erwiesen.
So seien das Service-Portal Berlin und die verschiedenen Online-Angebote weiter ausgebaut worden. Insbesondere die 32 neuen digitalen Anträge würden stark genutzt. So seien beispielsweise über den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag seit März 2020 über 100.000 Anträge online eingereicht worden – eine starke Entlastung der zuständigen Fachverwaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie. Spitzenreiter sei der Antrag auf eine Geburtsurkunde aus den Bezirksstandesämtern, hier seien über 42.000 Anträge eingegangen, rund zwei Drittel davon seien direkt elektronisch bezahlt worden. Insgesamt stünden 186 Dienstleistungen im Service-Portal Berlin bereit.
Auch bei der OZG-Umsetzung gehe das Land Berlin konsequent vor. Bei der Basiskomponente Nachweisabruf habe das Land die Federführung. Die Basiskomponente soll es zukünftig möglich machen, dass Bürger ihre Nachweise digital abrufen und weitergeben können. Die sei regelmäßig bei verschiedenen Verwaltungsverfahren notwendig. So etwa im Fall einer Geburtsurkunde, die im Laufe des Lebens immer wieder vorzulegen sei. Mit der neuen Basiskomponente könnten Bürger im gesicherten Verfahren online den benötigten Nachweis einer Geburtsurkunde abrufen und der Behörde zusenden, ohne das physische Original vorzulegen. (sib)

https://www.berlin.de

Stichwörter: Politik, Berlin, E-Government-Gesetz



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