[27.8.2021] In Schleswig-Holstein sollen Schulträger leichter Mittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen können. Fast-Track-Anträge sollen das Förderverfahren vereinfachen. Entsprechend angepasste Formulare stehen jetzt im Internet bereit.
Das Land Schleswig-Holstein stellt Schulträgern, die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragen wollen, Fast-Track-Anträge – also vereinfachte Formulare zur schnelleren Antragstellung – zur Verfügung. Außerdem ist eine Verschlankung der Förderrichtlinien derzeit im Anhörungsverfahren. Dies berichtet das Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Noch bis Ende 2022 haben die Schulträger Zeit, Anträge zu stellen. Die Fast-Track-Formulare sollen ihnen das Verfahren erleichtern und seien zugleich eine schnellere Alternative für die Beantragung der Basis-Infrastruktur (LAN/WLAN, Server-Lösungen, Anzeige- und Präsentationstechnik).
Die Vereinfachung des Förderverfahrens zum DigitalPakt sei ein gemeinsames Anliegen von Land und Kommunen. Die Möglichkeiten dazu seien in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, an der auch Praktiker aus den Kommunalverwaltungen teilnahmen, ausgelotet worden. Auch kommunale Landesverbände seien am „konstruktiven und lösungsorientierten Dialog“ beteiligt gewesen, der zu dem vereinfachten Antragsverfahren geführt habe, betont Bildungsministerin Karin Prien. Insgesamt stehen Schleswig-Holstein 150 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Bisher wurden im Umfang von rund 28 Millionen Euro Anträge gestellt.
(sib)
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