[30.5.2022] Vier Einer-für-Alle(EfA)-Leistungen setzt Sachsen im OZG-Themenfeld Recht und Ordnung um: ein Online-Verfahren für die Verlustmeldung von Fundsachen, die Online-Anzeige im Rahmen der Online-Wache und die digitale Beantragung von Förderungen und Hilfen bei Naturkatastrophen.
Sachsen setzt im OZG-Themenfeld Recht und Ordnung vier Leistungen nach dem Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip um. Darauf weist jetzt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner OZG-Website hin. Sachsen kümmert sich demnach um ein Online-Verfahren für die Verlustmeldung von Fundsachen, die Online-Anzeige im Rahmen der Online-Wache und die digitale Beantragung von Förderungen und Hilfen bei Naturkatastrophen. Ende 2021 haben das BMI und die Sächsische Staatskanzlei die letzte der drei Einzelvereinbarungen unterzeichnet.
Der Online-Dienst Fundsachen soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihren Verlust schnell digital anzuzeigen. Auch sollen sie das Fundsachenverzeichnis der zuständigen Kommune digital einsehen können, um herauszufinden, ob das verlorene Eigentum bereits gefunden und abgegeben worden ist. Beim dahinterstehenden Online-Verfahren zur Verlustmeldung von Fundsachen schlägt Sachsen einen Sonderweg ein: Statt der OZG-Methodik mit dem Drei-Meilenstein-Modell Konzeption – Entwicklung – Ausrollen will der Freistaat auf eine bereits am Markt befindliche, etablierte Lösung zurückgreifen (
wir berichteten). Das Land werde dazu einen bundesweiten Rahmenvertrag ausschreiben, aus welchem Länder und Kommunen dann diejenige Lösung abrufen können, die den Zuschlag erhalten hat.
Online Anzeige erstatten
Um Standardisierung geht es hingegen bei der Online-Anzeige. Denn die ist, wie das BMI berichtet, bereits in allen Bundesländern über die Online-Wache der jeweiligen Polizei möglich. Ziel des EfA-Projekts sei es nun, unter Zusammenarbeit der einzelnen Länder eine dieser Lösungen als Standard für alle Länder weiterzuentwickeln und beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit zu verbessern. Dadurch soll ein Mehrwert sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die eine Anzeige aufgeben, als auch für die Polizeidienststellen, die diese Anzeigen bearbeiten, geschaffen werden.
Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden sollen wiederum Bürger und Unternehmen erhalten, die durch Naturkatastrophen in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind. Elementarereignisse wie Hochwasser hinterlassen nicht versicherbare Schäden. Die EfA-Lösung soll es den Betroffenen in solch einer Situation künftig ermöglichen, staatliche Finanzhilfen digital zu beantragen.
Im Rahmen der staatlichen Fürsorge in Bezug auf Naturkatastrophen werden auch finanzielle Mittel zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausgereicht, berichtet das BMI weiter. Diese richten sich – je nach den landesspezifischen Regelungen – an Bürgerinnen, Bürger, Organisationen und Unternehmen, aber auch kommunale Körperschaften. Für die OZG-Leistung Hochwasserschutzmaßnahmen will Sachsen ein nutzerfreundliches Verfahren zur einfachen und fehlervermeidenden Antragstellung dieser Mittel entwickeln und als EfA-Lösung bereitstellen.
(ve)
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