[24.10.2022] Eine Änderung der Landesbauordnung soll den Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg erleichtern. Laut Gesetzentwurf soll die Verfahrensfreiheit für Antennenanlagen erweitert werden.
Mit einer Änderung der Landesbauordnung soll in Baden-Württemberg der Mobilfunkausbau künftig einfacher werden. Das teilt jetzt die Landesregierung mit. Demnach hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 hierfür das förmliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Zukünftig dürfen innerorts 15 Meter hohe Mobilfunkantennen und außerorts 20 Meter hohe Antennen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, heißt es in der Pressemeldung weiter. Bisher galt dies nur für Antennen bis zehn Meter Höhe. Außerdem sollen die Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe verringert werden. Auch eine Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten ist laut der Meldung vorgesehen.
„Wir erleichtern den beschleunigten Ausbau des Mobilfunknetzes und damit auch das Schließen von Funklöchern“, erklärt Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn eine flächendeckend leistungsstarke digitale Infrastruktur ist für unser Land von zentraler Bedeutung. Zugleich bauen wir mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Antennenanlagen Bürokratie ab und entlasten die Baurechtsbehörden.“
Als nächstes startet die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf, gefolgt von der Beratung im Landtag. Am Tag nach der Verkündung soll das „Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau“ in Kraft treten.
(ve)
https://www.baden-wuerttemberg.de
Stichwörter:
Politik,
Baden-Württemberg,
Mobilfunk