Hessen:
Verfügung gegen Wahlcomputer?


[8.1.2008] Im Vorfeld der hessischen Landtagswahlen hat der Chaos Computer Club (CCC) beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Damit will der CCC den Einsatz von Wahlcomputern verhindern.

Gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl will der Chaos Computer Club (CCC) eine einstweilige Verfügung beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen erwirken. Nachdem das hessische Innenministerium im Dezember eine Verwendungsgenehmigung für die Nedap-Wahlcomputer erteilt hatte, sollen bei der Landtagswahl Ende Januar in acht Städten und Gemeinden die Wähler mit Wahlcomputer abstimmen. In seiner Pressemitteilung weist der CCC auch darauf hin, dass Wahlcomputer desselben Herstellers vor Kurzem in den Niederlanden komplett ausgemustert wurden. „Gegen den Einsatz der manipulationsanfälligen Nedap-Wahlcomputer regt sich ein zunehmender Widerstand aus der Bevölkerung", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. Der nun eingeschlagene juristische Weg sei die letzte Chance, die Transparenz der Wahlen in Hessen zu retten. (bs)

http://www.hessen.de
http://www.ccc.de
http://www.nedap.com

Stichwörter: Wahl, Wahlcomputer, Hessen, CCC, Nedap



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