[9.6.2008] Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine Entscheidung zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) getroffen. Die Funktionen des EAP sollen künftig durch eine neugegründete Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden.
Als bundesweit erstes Land hat Schleswig-Holstein entschieden, wo der Einheitliche Ansprechpartner (EAP), wie ihn die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert, angesiedelt werden soll. Wie das Finanzministerium Schleswig-Holstein mitteilt, soll dazu eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden. Die Kammern und kommunalen Spitzenverbände seien an der neuen Institution beteiligt. Laut Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein soll diese nicht in Konkurrenz zu den eigentlichen Aufgabenträgern geschaffen werden: „Die Zuständigkeiten bleiben unangetastet.“ Der EAP koordiniere für die Antragsteller lediglich die nötigen Verwaltungsvorgänge. „Die Kommunalverwaltungen sollen vor zusätzlichem Aufwand geschützt werden. Daher haben wir das Anstaltsmodell mit entwickelt“, ergänzt Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanzministerium, betont: „Wir haben alle Möglichkeiten geprüft – von der Kommunalisierung bis zur Ansiedlung bei den Kammern. Sowohl aus rechtlicher wie auch aus finanzieller und verwaltungstechnischer Sicht ist die Errichtung einer Anstalt für alle Beteiligten und die Kunden die beste Lösung.“
(bs)
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