[24.7.2008] Die Einführung des elektronischen Personalausweises ab Ende 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Bürger können selbst bestimmen, ob sie das Dokument als elektronischen Identitätsnachweis für E-Government und E-Business nutzen möchten und ob Fingerabdrücke darauf gespeichert werden sollen.
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Ausweis ablösen wird. Künftig muss ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, können aufgrund dieses Vorgehens beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein. Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Die Bürger entscheiden allerdings, ob die eID-Funktion freigeschaltet wird. Auch ob zusätzlich zum Foto im Chip zwei Fingerabdrücke gespeichert werden sollen, bestimmen die Ausweisinhaber. Zudem besteht die Möglichkeit, eine elektronische Signatur nachzuladen.
(rt)
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