[5.9.2008] Der Deutsche Städtetag hat Presseberichte über den Verkauf von Meldedaten durch die Kommunen zurückgewiesen. Um Missbrauch von Meldeauskünften zu vermeiden, müsse der Gesetzgeber aktiv werden. Denn die Kommunen orientierten sich an rechtlichen Vorgaben.
Zum aktuellen Datenschutzskandal hat der Deutsche Städtetag Stellung genommen. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Stephan Articus, widersprach dem in Pressemeldungen erweckten Eindruck, die Kommunen würden persönliche Daten der Bürger verkaufen und damit Geld verdienen. Auch die Äußerungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wies er in diesem Zusammenhang zurück. Kommunale Meldebehörden seien bei einer einfachen Melderegisterauskunft auf Anfrage gesetzlich verpflichtet, Adressangaben auch an Dritte weiterzugeben. Dabei hielten sich die Kommunen an die gesetzlichen Vorgaben und gäben, wenn ein Name genannt wird, die Anschrift weiter. Eine Weitergabe dieser Daten im automatisierten Verfahren sei ebenfalls gesetzlich geregelt und an Auflagen gebunden. Die Kommunen erheben für diese Auskünfte Gebühren, die in der Regel nicht einmal ausreichen, den entsprechenden Verwaltungsaufwand zu decken, so Articus weiter. Darüber hinausgehende Einnahmen würden nicht erzielt. Wenn es zur Vermeidung des Missbrauchs von Meldeauskünften erforderlich sei, die rechtlichen Regelungen über die Weitergabe von Daten zu ändern, müsse der Gesetzgeber handeln.
(rt)
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