Thüringen:
EAP ohne Kommunen


[12.12.2008] In Thüringen werden verschiedene Kammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) übernehmen. Darüber hinaus werden Anlaufstellen zur persönlichen Beratung eingerichtet. Die Kommunen bleiben beim EAP außen vor.

Thüringen siedelt den Einheitlichen Ansprechpartner bei den Kammern statt bei den Kommunen an. Über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP), wie ihn die EU-Dienstleistungsrichtlinie vorsieht, hat das Land Thüringen entschieden. Die Kommunen werden, anders als in anderen Bundesländern, nicht in die Aufgaben des EAP einbezogen. Laut einer Meldung des Thüringer Wirtschaftsministeriums soll der Einheitliche Ansprechpartner stattdessen bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, der Rechtsanwaltskammer, der Steuerberaterkammer, der Architektenkammer, der Tierärztekammer und dem Landesverband der Freien Berufe angesiedelt werden. Ab Mitte 2009 soll er über das Internet für konkrete Anfragen und zur Abwicklung von Genehmigungsverfahren erreichbar sein. Parallel sollen in Erfurt, Gera und Suhl Anlaufstellen für die persönliche Beratung eingerichtet werden. Der EAP steht Unternehmen aus dem In- und Ausland zur Verfügung, welche in Thüringen Dienstleistungen erbringen. Der Personalbedarf wird auf sechs Mitarbeiter geschätzt. (bs)

http://www.thueringen.de

Stichwörter: Einheitlicher Ansprechpartner (EAP), EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), Thüringen



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