[16.12.2008] Im Zuge der Verschiebung der Beschlussfassung zur Vergaberechtsreform haben nun auch private IT-Anbieter reagiert. Nach Angaben der Firma Lämmerzahl gibt insbesondere die geplante Novellierung von § 99 Absatz 1 Satz 2 GWB Anlass zu Kritik.
Der Bundestag hat die Beschlussfassung zur Vergaberechtsreform zunächst verschoben. Die Privatwirtschaft kritisiert bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts insbesondere die geplante Novellierung von § 99 Absatz 1 Satz 2 GWB. Gegen diese wenden sich der Bundesverband der mittelständischen IT- und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor (Databund), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und weitere 16 Wirtschaftsverbände. Wie Databund-Mitglied Lämmerzahl in einer Presseinformation mitteilt, verschlechtere die Vergaberechtsnovelle die ohnehin schon schwierige Ausgangssituation für mittelständische IT-Anbieter der Sozialwirtschaft, die sich in einem fairen Wettbewerb mit anderen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen messen lassen möchten. Der neu gestaltete Absatz solle es der öffentlichen Verwaltung erstmals rechtssicher ermöglichen, Leistungen zwischen Einrichtungen der öffentlichen Hand selbst zu erbringen, ohne diese am Markt ausschreiben zu müssen. Für den Bereich der Kommunen werde hier von einer Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit gesprochen. De facto gehe es aber um die Problematik der In-House-Vergaben, die nicht ausschreibungspflichtig sind und damit andere Marktteilnehmer von einer Auftragserteilung der Kommunen ausschlössen.
(rt)
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