[19.12.2008] Mit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften ist auf Bundesebene der erste gesetzgeberische Schritt zur Umsetzung der EU-DLR vollzogen worden. Die Änderungen haben allerdings weiterreichende Wirkungen.
Auf Bundesebene ist gestern (18.12.2008) der erste gesetzgeberische Schritt zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vollzogen worden: Das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) ist in Kraft getreten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: „Die Umsetzung der wichtigsten verfahrensrechtlichen Vorgaben der Richtlinie an zentraler Stelle im Verwaltungsverfahrensgesetz reduziert den Regelungsaufwand erheblich. In den Fachgesetzen kann einfach auf die neu eingeführten Vorschriften im Verwaltungsverfahrensgesetz verwiesen werden.“ Laut einer Presseinformation des Bundesinnenministeriums werden durch das Gesetz neue Verfahrensinstrumente in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen und Verbesserungen eingeführt, die nicht nur der Umsetzung der Richtlinie dienen, sondern über deren Anwendungsbereich hinaus zur Verfügung stehen. So erfülle das neue „Verfahren über eine einheitliche Stelle“ zum einen die Anforderungen der EU-DLR an die Verfahrensabwicklung über einen Einheitlichen Ansprechpartner. Es könne aber darüber hinaus grundsätzlich für alle Verwaltungsverfahren eingeführt werden. Zudem besteht durch das neue Verfahren auch Anspruch auf elektronische Verfahrensabwicklung und umfangreiche Informationsansprüche gegenüber der Verwaltung. Als weiteres Verfahrensinstrument ist erstmals ein Regelungsmodell zur Genehmigungsfiktion in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen worden.
(rt)
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