[23.4.2009] In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hat die Bundesregierung kritische Einwände zum Entwurf des Bürgerportalgesetzes größtenteils abgewehrt. Außerdem sei eine Zustimmungspflicht der Länderkammer nicht vonnöten.
Die Bundesregierung hat sich zur Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen geäußert und diese zum großen Teil zurückgewiesen. Der Bundesrat hatte unter anderem eine unzureichende Auseinandersetzung mit dem Einsatz von De-Mail im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie bemängelt (wir berichteten). In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es, eine Integration von De-Mail in IT-Landschaften auch im Ausland sei entgegen der Kritik des Bundesrates technisch einfach möglich. Die Konzeption von De-Mail setze auf der weltweit verbreiteten E-Mail-Technologie auf, die im Rahmen der Zertifizierung vorgeschriebenen Standards seien international breit im Einsatz. Ein Bürgerportalkonto könnten auch Bürger aus anderen europäischen Ländern bei einem akkreditierten Diensteanbieter eröffnen. Dazu müsse dieser lediglich die Identität der Nutzer sicher feststellen: „Bürgerportale bieten damit eine europaweit einsetzbare Technik.“ Erhalten bleiben soll in dem Gesetzentwurf laut Bundesregierung die Möglichkeit, eine pseudonyme De-Mail-Adresse zu nutzen. Die Regierung folgt damit der Argumentation der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Zudem besteht für das Gesetz nach Ansicht der Bundesregierung keine Zustimmungspflicht durch den Bundesrat.
(bs)
Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF, 368 KB, ab Seite 55) (Deep Link)
http://www.buergerportale.de
Stichwörter:
Bürgerportale,
De-Mail,
Bundesrat,
Bundesregierung,
Gesetz