[2.6.2009] Die Bundesregierung will Neuerungen bei der Fahrzeugzulassung erproben. Ein Gesetzentwurf, der dem Bundestag vorgelegt wurde, sieht Ausnahmeregelungen für E-Government-Anwendungen vor.
Landesregierungen sollen schnell und flexibel Gerichtsgrundlagen schaffen dürfen, um Neuerungen bei der Fahrzeugzulassung zu erproben. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor. Dazu soll eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen eingefügt werden. Dabei geht es insbesondere um Ausnahmeregelungen für die An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen per Internet. Die neue Klausel sieht vor, dass die Ausnahmeregelungen von den Ländern erteilt werden können statt wie bisher vom Bundesverkehrsministerium. In dem Gesetzentwurf heißt es, stufenweise solle eine möglichst weitreichende Nutzung von Online-Prozessen für die Fahrzeugregistrierung erreicht werden.
(al)
http://www.bmvbs.dehttp://www.bundestag.deDer Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 56 KB) (Deep Link)
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