REPORT:
Einheitlich uneinheitlich


[29.6.2009] Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind Fortschritte zu verzeichnen. Der Bund hat die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Bundesländer arbeiten an technischen Plattformen und auch Kommunen investieren in die Umsetzung. Nur beim Einheitlichen Ansprechpartner findet sich keine einheitliche Lösung.

EU-DLR: Noch fehlen Bausteine zur Umsetzung. Ein recht ambitioniertes Ziel formulierten die europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 auf einem Sondergipfel in Lissabon: In diesem Jahrzehnt soll Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt werden. Als wesentlichen Wachstumsmarkt hat die EU dabei den Dienstleistungssektor identifiziert. Von einem freien Dienstleistungsmarkt ist Europa jedoch weit entfernt. Komplizierte Genehmigungsverfahren und verwaltungsrechtliche Vorgaben sorgen dafür, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht grenzüberschreitend tätig werden.

EU-DLR: Zwang zur Modernisierung

Das soll sich ändern. Bis zum 28. Dezember 2009 müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) in nationales Recht umsetzen. Um bürokratische und zwischenstaatliche Hindernisse im Markt für Dienstleistungen zu beseitigen, hat die EU Vorgaben gemacht für die Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren. Dieser Satz bricht verkrustete Strukturen auf: „Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über einheitliche Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.“ Dies bedeutet: Die EU-DLR zwingt zur Verwaltungsreform. Dieses rechtlich verbindliche Programm führt zu umfassenden technischen und organisatorischen Änderungen in Ämtern und Behörden. E-Government wird verpflichtendes Grundelement und Leitbild der künftigen Verwaltung.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist jedoch eine große Herausforderung für die Behörden des Bundes, der Länder, der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden. Die gewohnten Zuständigkeitsregelungen und Arbeitsabläufe gelten bald nicht mehr. Allerdings sehen viele Experten auch die Chance für Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden aller staatlichen Ebenen. Bei weitsichtiger Planung, so die Hoffnung, könne eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, welche die Vision des One Stop Government Wirklichkeit werden lässt. Die EU-DLR könne somit zum entscheidenden Treiber der Verwaltungsmodernisierung werden.

Einheitliche Stelle und Genehmigungsfiktion

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-DLR sind derzeit in vollem Gange: Der Bund hat Ende 2008 den ersten gesetzgeberischen Schritt getan. Kernstück des 4. Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften ist die Einführung eines neuen Verfahrensmodells. Künftig können Genehmigungsverfahren und sonstige Formalitäten über eine einheitliche Stelle abwickelt werden. Die einheitliche Stelle kann grundsätzlich für alle Verwaltungsverfahren, also auch zwischen Bürgern und Verwaltung, angewandt werden. Das Verfahren muss dazu nur im jeweiligen Fachrecht – beispielsweise dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht – aktiviert werden. Ebenfalls eingeführt wurde eine allgemeine Regelung über eine Genehmigungsfiktion. Nach grundsätzlich drei Monaten gilt eine Genehmigung danach als erteilt.

Aktivitäten der Bundesländer

Die Bundesländer haben vielfältige Aktivitäten zur technischen Umsetzung der EU-DLR gestartet. In Baden-Württemberg haben das Land, die Kommunen und der Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV BW) eine intelligente Plattform für die elektronische Durchführung von Verwaltungsprozessen entwickelt. Im Mittelpunkt der so genannten eGO!-EU-DLR-Plattform steht ein semantisches Modell der in elektronische Vorgangsverarbeitung zu gießenden Prozesse. Das heißt, der Antrags- beziehungsweise Genehmigungsprozess wird konkret modelliert, ohne Einschränkung durch technische Vorgaben. Beim Design sind also nicht nur die IT-Spezialisten, sondern vor allem die Fach- und Organisationsämter der Kommunen gefordert. Die wesentlichen Geschäftsprozesse wurden in Pilotprojekten in den Städten Karlsruhe und Freiburg sowie im Rems-Murr-Kreis erfasst. Inzwischen steht ein Master-Template zur Verfügung. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Stadt Nürnberg wollen die baden-württembergische EU-DLR-Lösung ebenfalls einführen.
Das Land Hessen nutzt für die Umsetzung der EU-DLR eine gemeinsam mit dem Software-Konzern SAP entwickelte Lösung. Kernstück der Anwendung ist ein zentrales Dienstleistungsportal für Gewerbetreibende. Eine Vereinbarung des Landes mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21, die Anfang März geschlossen wurde, soll die technische Anbindung der Kommunen gewährleisten. Die neue Lösung soll nach Angaben des hessischen Innenministeriums im November 2009 in Betrieb genommen werden.

EU-DLR in Kommunen

Auch in den Kommunen gibt es Fortschritte. Die Virtuelle Region Nordwest probt die technische Umsetzung der EU-DLR und setzt dabei auf interkommunale Kooperation. In zehn Pilotkommunen – dies sind die Stadtgemeinde Bremen, die Stadt Oldenburg, die Landkreise Cuxhaven, Diepholz, Harburg und Osnabrück sowie je Landkreis eine kreisangehörige Gemeinde – wurden Anfang 2008 beispielhaft Prozesserhebungen durchgeführt. Ziel des auf zwei Jahre begrenzten Projekts ist die vollelektronische Umsetzung der EU-DLR zugunsten aller aus- und inländischen Dienstleistungserbringer. Das technische Grundkonzept sieht vor, vorhandene Internet-Portale für den Zugang zu nutzen und für einzelne Prozessabschnitte, für die es bislang keine Lösungen gibt, gemeinsame Komponenten einzusetzen.
Die Stadt Düsseldorf hat das Projekt DUS:DLR zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie initiiert. Ziel ist es, die Machbarkeit der geforderten Funktionalitäten zur elektronischen Verfahrensabwicklung durch die Bereitstellung von entsprechenden Diensten auf einer zentralen Plattform unter Beweis zu stellen. Als Kernprozess zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird die Gewerbeanmeldung im Projekt DUS:DLR vollständig elektronisch abgebildet.
Die hessische Stadt Hanau investiert 1,6 Millionen Euro in die Umsetzung der EU-DLR. Verwaltungsverfahren und Dokumenten-Management sollen digitalisiert und der gesamte städtische Internet-Auftritt modernisiert werden. Oberbürgermeister Claus Kaminsky sagte gegenüber Kommune21, Ziel sei es, den Bürgern eine umfassende E-Government-Lösung anzubieten, die nicht nur die traditionelle Verwaltung umfasst, sondern auch die städtischen Unternehmen berücksichtigt. Hanau hat sich für eine SAP-Portallösung entschieden, welche die komplette elektronische Verfahrensabwicklung, inklusive der internen Weiterverarbeitung, ermöglichen soll.

Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners

Trotz aller Fortschritte: Ausgerechnet die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners wird in Deutschland uneinheitlich geregelt. In Sachsen übernimmt die Landesverwaltung diese Funktion. Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben sich für eine Ansiedlung auf kommunaler Ebene entschieden, während Hamburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe den Wirtschaftskammern übertragen. Rheinland-Pfalz verortet den EAP bei Landesmittelbehörden, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen. In drei Jahren soll eine Evaluation der Entscheidung unter Berücksichtigung der kommunalen Interessen stattfinden. In Berlin soll der Einheitliche Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen angesiedelt werden. Kooperationspartner sind unter anderem die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer Berlin.
Das Saarland steckt – wie andere Bundesländer auch – noch mitten in der Diskussion. Ursprünglich sollte der Zweckverband eGo-Saar, dem 52 Städte und Gemeinden, fünf Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken sowie die fünf saarländischen kommunalen Spitzenverbände angehören, als Einheitlicher Ansprechpartner fungieren, dagegen erhoben jedoch die Wirtschaftskammern Einspruch. Baden-Württemberg hat einen Kompromiss gefunden: Wer im Ländle ein Gewerbe anmelden will, kann sich entweder an die Industrie- und Handelskammer wenden oder an die Handwerkskammer oder an die Architektenkammer oder an die Stadtverwaltung oder an die Kreisverwaltung. Das Modell, das unter Vermittlung von Ministerpräsident Günther Oettinger zustande kam, hat einen bezeichnenden Namen: Allkammermodell plus X. (al)


Stichwörter: EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)



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