Berlin:
E-Government als Gesetz?


[21.10.2009] Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist damit beauftragt worden, Vorschläge für ein Gesetz über E-Government-Fragen zu erarbeiten.

Der Berliner Senat hat beschlossen, wesentliche Sachverhalte des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) in bestehende Fachgesetze zu überführen. Im Auftrag des Staatssekretärsausschusses zur Verwaltungsmodernisierung wird der Senat für Inneres und Sport zudem Vorschläge für ein Gesetz über E-Government- und Organisationsfragen erarbeiten. Im jährlichen Bericht zur Umsetzung des VGG heißt es, es habe sich bewährt, die Verwaltungsmodernisierung durch ein gesondertes Gesetz zu unterstützen. Nach einer Dekade erscheine es nun aber sinnvoll, die Grundsätze einer modernen Verwaltung in bestehenden Fachgesetzen zu regeln; eine Spezialgesetzgebung zur Verwaltungsmodernisierung sei nicht mehr erforderlich. Das VGG war 1999 verabschiedet worden, um die Strukturen und internen Abläufe der Berliner Behörden zu modernisieren. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Bürgerorientierung, zum Wettbewerb, zum Personal-Management sowie zur Struktur der Behörden. (bs)

http://www.berlin.de/sen/inneres

Stichwörter: E-Government, Berlin, Verwaltungsmodernisierung



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