Wahlen:
Nedap überarbeitet Wahlgeräte


[30.10.2009] Die Unternehmen Nedap und HSG haben ihre elektronischen Wahlgeräte an die Anforderungen angepasst, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März dieses Jahres formuliert hatte. Vor der Zulassung muss das Bundesinnenministerium jedoch die Wahlgeräteverordnung novellieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 3. März 2009 (wir berichteten) die Bundeswahlgeräteverordnung als verfassungswidrig eingestuft, weil sie die „Verwendung von rechnergesteuerten Wahlgeräten erlaubt, ohne eine wirksame Kontrolle der Wahlhandlung und eine wirksame nachträgliche Kontrolle der Ergebnisermittlung sicherzustellen“. Demzufolge entsprachen auch die bis dahin eingesetzten Wahlgeräte nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Die Wahl-Computer der Firma Nedap wurden nun überarbeitet und an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Wie der niederländische Anbieter und sein Partnerunternehmen HSG Wahlsysteme mitteilen, können die neuen Geräte jedoch erst nach der Novellierung der Wahlgeräteverordnung durch das Bundesinnenministerium zugelassen werden. Die Wahl-Computer enthalten den Vorschlägen der Karlsruher Richter folgend jetzt einen nachrüstbaren Belegdrucker, über welchen die Wähler vor der elektronischen Speicherung ihrer Stimme einen Kontrollausdruck erhalten. Die Stimmbelege können für die spätere Richtigkeitskontrolle durch den Wahlvorstand gesammelt werden. (bs)

Weitere Informationen zur Nedap-Lösung (PDF, 164 KB) (Deep Link)
http://www.wahlsysteme.de
http://www.nedap.nl

Stichwörter: Wahlen, Wahl-Computer, Nedap, HSG Wahlsysteme, Bundesverfassungsgericht, E-Voting



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge
Online-Formulare: Lessons Learned Bericht
[19.4.2024] Aus der Erfahrung bei der Entwicklung und Pflege von mehr als 500 OZG-Formularen sowie deren Bereitstellung und Prozessintegration für Hunderte kommunale Verwaltungen lassen sich sechs fundamentale Erkenntnisse ziehen. mehr...
Worauf bei Online-Formularen geachtet werden sollte.
Emsdetten: Kamerawagen erfasst Straßenzustand
[19.4.2024] Zur Aktualisierung des Straßenkatasters sowie für die Planung von Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen benötigt die Stadt Emsdetten aktuelle Straßenbestands- und Zustandsdaten. Mit deren Erfassung wurde der Technologieanbieter eagle eye technologies beauftragt. mehr...
In Emsdetten ist demnächst ein Kamerawagen unterwegs, der Straßenbestands- und Zustandsdaten erfassen soll.
Gummersbach: Serviceportal eingeführt
[19.4.2024] Ihr neues Serviceportal hat jetzt die nordrhein-westfälische Stadt Gummersbach freigeschaltet. Mehr als 200 Leistungen stehen zum Start des Portals zur Verfügung. mehr...
cit/komuna: E-Government kann auch einfach sein
[19.4.2024] Der mittelständische IT-Dienstleister komuna nutzt cit intelliForm als Plattform für Teile seines Produkts „Rathaus Service-Portal“ und profitiert von der großen Menge an fertigen Bausteinen. Mehr als 550 Kommunen in Bayern nutzen die Lösung bereits. mehr...
komuna ist mit cit intelliForm in mehr als 550 Kommunen in Bayern erfolgreich.
OWL-IT: BSI bestätigt höchstmögliche IT-Sicherheit
[19.4.2024] Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) hat dem IT-Dienstleister Ostwestfalen-Lippe-IT die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bescheinigt. mehr...
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
con terra GmbH
48155 Münster
con terra GmbH
NCP engineering GmbH
90449 Nürnberg
NCP engineering GmbH
TEK-Service AG
79541 Lörrach-Haagen
TEK-Service AG
H+H Software GmbH
37073 Göttingen
H+H Software GmbH
Aktuelle Meldungen