[13.11.2009] In Baden-Württemberg planen die Städte Stuttgart und Mannheim den Einstieg in das kaufmännische Rechnungswesen. Einen Doppik-Leitfaden für Kommunen erarbeitet derzeit das Innenministerium des Landes.
Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart will Anfang 2010 in die Doppik starten, die Stadt Mannheim plant die Umstellung zum 1. Januar 2012. Dies teilte das Innenministerium Baden-Württemberg mit. Ab 2016 ist die kaufmännische Buchführung für alle Kommunen in Baden-Württemberg zwingend vorgeschrieben, ein Gesamtabschluss ist ab dem Haushaltsjahr 2018 zu erstellen. Im Rahmen eines Kongresses über das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen an der Hochschule Kehl erklärte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech, die Doppik sei der Kameralistik überlegen, da sie den Ressourcenverbrauch systemimmanent erfasse, ohne dass zahlreiche Nebenrechnungen nötig seien, und Steuerungsinformationen für die kommunalen Entscheidungsträger unmittelbar zur Verfügung stelle. „Die Produktorientierung des Haushalts macht eine zielgerechtere Steuerung der städtischen Finanzen möglich“, so Rech. Die Reform des kommunalen Haushaltsrechts ordne sich nahtlos in die Aktivitäten zur Modernisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg ein. Die angespannte Finanzlage dürfe aber nicht wieder die alten Reflexe auslösen, bei der Konsolidierung der Haushalte den Blick nur auf die Einnahmenseite zu lenken. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums arbeite man derzeit gemeinsam mit kommunalen Praktikern an einem Leitfaden, der sich mit Themen wie der Bilanzierung oder der Buchungssystematik beschäftigt. Die aktuellen Ergebnisse sollen jeweils online veröffentlicht werden.
(bs)
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