[17.12.2009] Am 28. Dezember müssen die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt sein. Vor einigen Wochen haben auch die letzten Bundesländer über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) entschieden. Eine einheitliche Lösung gibt es nicht, aber es können deutschlandweit fünf Modellvarianten unterschieden werden.
Den Anfang hat Schleswig-Holstein im Juni 2008 gemacht. Vor einigen Wochen haben mit dem Saarland und Bayern auch die letzten Bundesländer über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie entschieden. Bereits sehr früh hatte sich abgezeichnet, dass es keine einheitliche Lösung für Deutschland geben würde. Einige haben dies bedauert, andere haben darauf hingewiesen, dass es aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik nicht anders zu erwarten war. Bundesweit lassen sich fünf Modelle der EAP-Verortung unterscheiden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen auf Lösungen auf Landesebene. Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verorten den EAP bei den Kommunen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen bevorzugen ein Kammermodell. Darauf setzen im Prinzip auch Baden-Württemberg und Bayern. Allerdings können hier die Kommunen für eine Beteiligung votieren. Ein Kooperationsmodell der besonderen Art hat Schleswig-Holstein gewählt: eine Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land, Kommunen und Kammern wird hier die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Umsetzungsmodelle, für die sich die einzelnen Bundesländer entschieden haben, sind allerdings nicht in Stein gemeißelt. Auf dem EU-DLR-Forum im Rahmen der Kongressmesse Moderner Staat sagte Erwin Schwärzer von der Geschäftsstelle Deutschland-Online beim Bundesinnenministerium: „Nach zwei Jahren sollen die jeweiligen Lösungen evaluiert, verbessert und eventuell vereinheitlicht werden.“
(rt)
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Einheitlicher Ansprechpartner (EAP),
EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)